Aufgaben des Bienengesundheitsdienstes

Der Bienengesundheitsdienst berät im Auftrag der Tierseuchenkasse Bienenhalter in allen tiergesundheitlichen Belangen. Dazu gehören insbesondere die

  • Beratung zu allgemeinen oder speziellen Bienengesundheitsproblemen in der Bienenhaltung auf Anforderung des Bienenhalters oder seines Hoftierarztes nach Abstimmung mit dem Tierhalter,
  • Unterstützung bei der Erstellung von Hygiene-, Behandlungs- oder Sanierungsprogrammen unter Einbeziehung des Hoftierarztes,
  • Vorbereitung, fachliche Begleitung und Überwachung der durch die Tierseuchenkasse finanzierten Bienengesundheitsprogramme,
  • Veranlassung und Auswertung von diagnostischen Untersuchungen und
  • Zusammenarbeit mit den Hof- und/oder Amtstierärzten bei der Erkennung und Behandlung von oder Vorbeugung vor nicht bekämpfungspflichtigen Erkrankungen.

 

Der Bienengesundheitsdienst wirkt mit bei der

  • Fortbildung von Bienenhaltern, Tierärzten und Bienensachverständigen,
  • Durchführung von Forschungsprojekten auf Beschluss des Verwaltungsrates der Tierseuchenkasse,
  • Erstellung und Kontrolle von Qualitätssicherungsprogrammen und
  • Verbesserung des Schutzes der Verbraucher, der Bienen und der Umwelt.

 

Der Bienengesundheitsdienst kann auf Antrag des Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt M-V oder der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte bei der Durchführung amtlicher Aufgaben, insbesondere im Rahmen der Durchführung von Bekämpfungs- und Sanierungsprogrammen und bei der Bewältigung von Krisensituationen bei Auftreten gefährlicher Tierseuchen Amtshilfe leisten.

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