Beiträge 2017

Meldepflichtige Tierarten

# Beitrag 2017 / Tier in €

Rinder, einschl. Bisons, Wisente und Wasserbüffel

 

Milch-, Mutterkuh- und sonstige Bestände

2,80

reine Mastbestände

1,60

Schweine

 

in Stallhaltung

1,15

– als amtlich kontrollierter Bestand mit anerkanntem Hygieneprogramm

0,80

zeitweilige Auslaufhaltung

2,15

Freilandhaltung

8,00

Schafe und Ziegen

 

Schafe unter neun Monaten

beitragsfrei

Schafe älter als neun Monate und Ziegen

beitragsfrei

Pferde, Esel, Maulesel, Maultiere

 

sind meldepflichtig, aber

beitragsfrei

Geflügel

 

Hühner

 

– Masthähnchen, Junghennen bis 18. Lebenswoche

0,0175

– Legehennen älter als 18. Lebenswoche

0,0275

– sonstiges Hühnergeflügel, einschl. Fasane, Rebhühner, Perlhühner und Wachteln

0,0275

Enten, Gänse, Truthühner

0,04

Laufvögel

0,50

Bienen und Hummeln

 

Bienen und Hummeln

1,50 je Volk

Gehegewild*

 

ist meldepflichtig, aber

beitragsfrei

Der Mindestbeitrag von 5,00 € wird von Tierbesitzern erhoben, deren Gesamtbeitrag für Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Pferde, Geflügel und/oder Bienen- und Hummelvölker nicht überschritten wird.

* Wildklauentiere in Gehegen, zum Zwecke der Gewinnung von Fleisch für den menschlichen Verzehr

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