Beiträge für Tierkaufleute für 2020

Veranlagt werden acht Prozent der im Vorjahr umgesetzten Zucht- und Nutztiere in Höhe der satzungsgemäß festgelegten Sätze für diese Tierart im aktuellen Jahr.

Für das Jahr 2020 erfolgt die Veranlagung der ermittelten Tierzahl durch die TSK von M-V wie folgt:

  1. Rinder (einschließlich Bisons, Wisente und Wasserbüffel) 1,50 Euro je Tier
  2. Schweine 1,50 Euro je Tier
  3. Schafe und Ziegen 1,00 Euro je Tier
  4. Pferde beitragsfrei
  5. Geflügel 0,0415 Euro je Tier

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