§ 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

  1. Diese Satzung tritt unter Beachtung der in Artikel 9 Absatz 1 der Agrar-GVO genannten Anforderung am 1. Januar 2022 in Kraft und am 30. Juni 2023 außer Kraft.
  2. Die Satzung wird in der Anlage Amtlicher Anzeiger des Amtsblattes Mecklenburg-Vorpommern und zusätzlich auf der Homepage der Tierseuchenkasse von Mecklenburg-Vorpommern unter www.tskmv.de bekannt gemacht.
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