Der frühe Vogel fängt den Käfer

Der frühe Vogel fängt den Käfer

Liebe Imkerinnen und Imker,

es sind nun schon einige Jahre ins Land gezogen, seit der Kleine Beutenkäfer 2014 in Italien eingeschleppt wurde. Man kann zwar von einem gewissen Eindämmungserfolg reden, die Bekämpfungsmaßnahmen, um den Käfer auszurotten, waren jedoch bisher vergeblich.

Wie das Kaninchen vor der Schlange schauen wir gebannt nach Italien. Dabei könnte dieser kleine flug- und anpassungsfähige Schädling aus jedem Land zu uns kommen, denn die Handelswege für illegal eingeführte Kunstschwärme und Bienenvölker sind unergründlich.

Um die Gefahr einer Einschleppung zu minimieren, empfehlen der Imkerverband M-V und der BGD den Kauf von lokal angepassten Bienen aus der Region. Um dies zu erleichtern, wurde die Bienenbörse eingerichtet (k Webseite des Imkerverbandes M-V).

Die Erfahrung hat gezeigt: Nur bei einer Früherkennung besteht die Chance auf erfolgreiche Bekämpfung des Kleinen Beutenkäfers.

Solange der Käfer in Europa lebt, sollten wir wachsam sein. Die Schweiz, Österreich und das Bundesland Bayern haben bereits ein Monitoring-Programm zur Früherkennung des Kleinen Beutenkäfers installiert. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es ab sofort und mit freundlicher Unterstützung vieler Veterinärämter, dem Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei und dem Institut für Bienenkunde und Imkerei an der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau in Veitshöchheim das „Freiwillige Überwachungsprogramm zur Früherkennung des Kl. Beutekäfers“.

Wie funktioniert das freiwillige Überwachungsprogramm?

Es werden Öl-Fallen mit Gebrauchsanweisung zum Fangen des Kleinen Beutenkäfers im Rahmen des AFB-Monitorings vom zuständigen Veterinäramt an die Imkerinnen und Imker verteilt. Nach dem Einsatz der Fallen werden alle Teilnehmer um freiwillige Rückmeldung per E-Mail, Telefon oder Post gebeten, um später eine unscharfe Karte über die Verteilung der beprobten Imkereien erstellen zu können. Als Angabe genügen Name, Ihre Registriernummer, die Sie vom Veterinäramt erhalten haben und der ungefähre Standort der Völker. Alle Daten werden vertraulich behandelt und nur für dieses Programm verwendet. Die grafische Darstellung der beprobten Imkereien wird nicht veröffentlicht.

Bei Interesse, fragen Sie bitte bei Ihrem zuständigen Veterinäramt an ob dieses am Programm teilnimmt und noch Imkerinnen oder Imker gesucht werden. Für die Imkervereine oder Interessengemeinschaften, die mehr über den Kleinen Beutenkäfer und den Gebrauch der Falle erfahren möchten, bietet der Bienengesundheitsdienst einen gebührenfreien Vortrag an.

In der Hoffnung auf rege Beteiligung am freiwilligen Überwachungs­programm ohne Fund wünsche ich Ihnen weiterhin viel Freude an Ihren Bienen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Tobias Dittmann
Fachberater für Imkerei
der Tierseuchenkasse von M-V

Was tun bei Verdacht auf Bienenvergiftung?

Was tun bei Verdacht auf Bienenvergiftung?

Liebe Imkerinnen und Imker,

erfreulicherweise wurden in Mecklenburg-Vorpommern während der letzten Jahre sehr wenige Fälle von Bienenvergiftung festgestellt. Seit 2014 konnte von allen eingesandten Proben lediglich in sechs Fällen eine Vergiftung nachgewiesen werden.

Kommt es dennoch zu einem Verdachtsfall, sollte jeder der Bienen hält wissen, wie man sich zu verhalten hat.

Die Gefahr einer Bienenvergiftung lässt sich im Vorfeld verringern, wenn man sich mit den Landwirten vor Ort in Verbindung setzt, mit ihnen die Standorte und Ausbringungszeiten abspricht und seine Völker möglichst nicht direkt an die Feldränder stellt.

Ein gemeinsames Treffen der ortsansässigen Imker mit den Landwirten aus der Umgebung zum gegenseitigen Informationsaustausch kann auf keinen Fall schaden. Kommunikation erhöht das Vertrauen und verringert ungewollte Bienenschäden.

Bevor Sie einen Verdacht melden, seien Sie selbstkritisch. Nur zu oft stellen sich am Ende die Varroamilbe und die von ihr übertragenen Viren als Todesursache heraus. Überdenken Sie Ihre Behandlungsstrategie und begeben Sie sich auf Spurensuche. Befindet sich im oberen Bereich der Zellwände Milbenkot? Entdecken Sie viele Bienen mit verkrüppelten Flügeln und verkürztem Hinterleib? Fallen Ihnen viele Milben entgegen, wenn Sie eine Brutwabe mit offenen Zellen auf einem weißen Blatt Papier ausschlagen? Sind Sie sich bei Ihrer Diagnose unsicher, ziehen Sie erfahrene Kollegen oder Bienensachverständige zurate.

Gibt es einen ernst zu nehmenden Verdacht, rufen Sie unverzüglich den Pflanzenschutz-Regionaldienst an. Eine Liste der Ansprechpartner finden Sie auf der Internetseite der TSK M-V. Betreten Sie nicht die Felder der Landwirte und sammeln Sie keine toten Bienen auf. Damit die Proben bei einer eventuellen Gerichtsverhandlung Bestand haben, dürfen sie nur vom Pflanzenschutzdienst entnommen werden. Füllen Sie mit einem Mitarbeiter des Regionaldienstes den „Antrag auf Untersuchung von Bienenvergiftungen“ aus (siehe unten). Sowohl die Probenentnahme als auch die darauffolgenden Laboranalysen sind gebührenfrei.

Entdecken Sie den Schaden an einem Wochenende oder besteht die Gefahr, dass tote Bienen, die vor dem Flugloch liegen, durch ungünstige Witterungsverhältnisse unbrauchbar werden könnten, sichern Sie die Bienenprobe vor mindestens einem glaubhaften Zeugen, z. B. der Polizei oder einem Amtstierarzt.

Folgen Sie bei der Probenentnahme den Anweisungen des Julius-Kühn-Institutes (siehe unten) und kontak­tieren Sie so bald wie möglich den Pflanzenschutzdienst. Dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos.

Ist die Probenmenge ausreichend, können seit 2018 in Mecklenburg-Vorpommern alle Proben zur Untersuchung auf Bienenvergiftung automatisch aufgeteilt werden. Ein Teil (mind. 1.000 Bienen) wird vom Julius-Kühn-Institut in Braunschweig auf Pflanzenschutzmittelrückstände untersucht, der andere Teil (mind. 50 Bienen) geht an das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V in Rostock. Dort kann im Rahmen der Laboranalyse der Nachweis bestimmter Viren erbracht werden. Zudem werden die Bienenproben routinemäßig auf Varroa-Befall und Nosema untersucht.

Diese Vorgehensweise ermöglicht es, einen umfassenderen Erkenntnisstand über die Todesursache Ihrer Völker zu bekommen, um so geeignete Maßnahmen ergreifen zu können.

Gesunde Bienen und viel Spaß am Imkern
wünscht Ihnen

Tobias Dittmann
Fachberater für Imkerei

Informationen für Tierhalter

Informationen für Tierhalter

Die Tierseuchenkasse informiert


Sichern Sie sich Ihre Ansprüche!
Beachten Sie bitte die Einhaltung aller Voraussetzungen!

Sehr geehrte Tierhalterin, sehr geehrter Tierhalter,
auch in diesem Jahr möchten wir Ihnen einige wichtige Hinweise geben.
In den letzten Jahren gab es wiederholt Geflügelpestfälle in Mecklenburg-Vorpommern. Ein Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in Deutschland wäre für die Schweinehalter mit immensen wirtschaftlichen Schäden verbunden.

Um die Gefahr von Erregereinschleppungen in Haustierbestände zu reduzieren, wurden u. a. in der Geflügelpest-Verordnung sowie in der Schweinehaltungshygieneverordnung sogenannte Biosicherheitsmaßnahmen festgelegt. Damit verpflichtet der Gesetzgeber die Geflügel- und Schweinehalter, ihre und andere Bestände durch seuchenhygienische Schutzmaßnahmen vor dem Ausbruch einer Seuche zu schützen. Auch für andere Tierarten, wie Rinder, Schafe, Ziegen oder Bienenvölker gelten Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Tierbestände.

Wenn die rechtlichen Verpflichtungen nicht eingehalten werden, hat das auch Auswirkungen auf die Leistungen der TSK M-V, denn es entfällt dann grundsätzlich der Anspruch auf die Entschädigung. Nur bei geringer Schuld kann eine teilweise Entschädigung erfolgen.

Beachtung und Umsetzung der Biosicherheit                √

Eine weitere Voraussetzung für die Sicherung der Leistungen der TSK M-V ist die korrekte Meldung und Nachmeldung der Tierzahlen und die vollständige und fristgerechte Zahlung der Beiträge. Bitte vergessen Sie auch nicht die Nachmeldung, wenn sich die Tierzahl im laufenden Jahr auch nur kurzzeitig gegenüber der zum Stichtag gemeldeten Tierzahl erhöht bzw. neue Tierarten hinzukommen.

Fristgerechte Tierzahlmeldung und Nachmeldung      √
                                                                                                                     ⇒  Beitragssatzung
Fristgerechte und vollständige Beitragszahlung           √                                      


Für die Sicherung Ihrer Ansprüche gegenüber der TSK M-V ist eine fristgerechte und vollständige Antragstellung zu beachten. Der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Beihilfeantrag muss vor einer Probenahme oder anderen Maßnahmen, am besten mit der Tierzahlmeldung, in der TSK M-V vorliegen.
Im Tierseuchenfall wenden Sie sich rechtzeitig an Ihr zuständiges Veterinäramt. Das Veterinäramt ordnet nicht nur die Bekämpfungsmaßnahmen an, es nimmt auch die Schätzung Ihres Tierbestandes vor und unterstützt Sie bei Ihrer fristgerechten und vollständigen Antragstellung auf eine Entschädigung.

Fristgerechte und vollständige Antragstellung           √     ⇒  Beihilfesatzung

Um sich Ihre Leistungsansprüche zu sichern, möchten wir Sie dringend darauf hinweisen, dass Sie die rechtlichen Vorgaben einhalten müssen. Dies gilt auch für die Melde- und Beitragspflicht sowie die fristgerechte und vollständige Antragstellung.

Die Ihnen in diesem Schreiben gegebenen Hinweise erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit, weitere Informationen finden Sie unter www.tskmv.de und erhalten Sie in Ihrem zuständigen Veterinäramt in Ihrem Landkreis.

Ihre Tierseuchenkasse

Infobrief – Mit hellen Waben ins neue Jahr!

Infobrief – Mit hellen Waben ins neue Jahr!

Einladung zur weihnachtlichen Wabenschmelzparty!

Liebe Imkerinnen und Imker,

Wabenhygiene gehört zu den Grundpfeilern der guten imkerlichen Praxis. Wachs hat ein langes Gedächtnis. Umweltgifte können sich über die Jahre darin anreichern und Ihre Bienenvölker schädigen. Zudem können Völker durch Räuberei Faulbrutsporen eintragen. Verteilt man diese Waben im nächsten Frühjahr an seine Jungvölker, sind diese ebenfalls infiziert. Wer Futterwaben unbedingt aufheben möchte, ist gut beraten, einmal im Jahr eine Futterkranzprobe einzusenden. Waben aus kranken oder toten Völkern sollten grundsätzlich eingeschmolzen werden. Durch den Aufbau eines eigenen Wachskreislaufes minimieren Sie das Risiko von Schadstoffeinlagerungen.

Mit einer kompletten Brutentnahme pro Jahr erreichen Sie, dass Ihre Völker auf einen Schlag einen neuen Wabenbau errichten. Zusätzlich fördern Sie die Gesundheit Ihrer Bienen, indem Sie mit diesem Eingriff den Milbenbefall und den Medikamenteneinsatz stark verringern und gleichzeitig der Amerikanischen Faulbrut vorbeugen.

Es gibt zahlreiche Gründe, warum so eine wichtige Maßnahme wie das Einschmelzen von Waben verschoben wird. Sind darüber hinaus die Wabenlager nicht bienendicht, können sie eine ernst zu nehmende Gefahr für umliegende Bienenstände werden.

Starten Sie mit hellen Waben ins neue Jahr! Der Bienengesundheitsdienst bietet eine gebührenfreie Wabenschmelzaktion in Mecklenburg-Vorpommern an: Zur Verfügung gestellt und frei Haus geliefert wird ein ca. 25-30 Waben fassender Dampfwachsschmelzer mit einem leistungsstarken Brenner. Bei Bedarf berate ich Sie gerne vor Ort über Themen der Bienengesundheit und wie Sie Ihr Wabenmanagement optimieren können.

Um den Aufwand zu reduzieren, sollten pro Anfahrt mindestens 100 Waben bereitgestellt werden.

Wenn Sie sich mit mehreren Imkerinnen und Imkern aus der Umgebung zusammenschließen, ist diese Menge schnell erreicht. Benötigt werden eine Gasflasche, ein Wasseranschluss und genügend Eimer für Ihr Wachs und den Trester. Eine Kanne mit heißem Kaffee kann auch nicht schaden …

Nutzen Sie die Gelegenheit und befreien Sie sich vom alten Wabenwerk!

Dieses Angebot gilt bis Ende Februar 2019!

Terminvereinbarungen unter: 0176 94133180 oder t.dittmann@tskmv.de

Eine besinnliche Weihnachtszeit wünscht Ihnen

Tobias Dittmann
Fachberater für Imkerei

Bewegung in der Ferkelkastration

Bewegung in der Ferkelkastration

Schweine werden gehalten, damit Menschen das Fleisch der Tiere als wertvolles Lebensmittel genießen können.

Allein aus diesem Grund werden die männlichen Ferkel seit Jahrhunderten kastriert, da es bei der Zubereitung des Fleisches unkastrierter männlicher Tiere zu unan­genehmen Fleischgeruch kommen kann. Dieser Geruch tritt bei männlichen Tieren mit dem Eintritt der Geschlechtsreife in unterschiedlicher Ausprägung auf und wird auch nicht von allen Verbrauchern gleichermaßen wahrgenommen. Aus vorbeu­gendem Verbraucherschutz und zur Ressourcenschonung werden daher weltweit Jungferkel kastriert – in Deutschland unter Schmerzmitteln. Auf die Kastration männ­licher Ferkel werden Landwirte deshalb auch kaum verzichten können.

Um den typischen Ebergeruch im Schweinefleisch zu vermeiden, der beim Verbraucher nicht akzeptiert wird, erfolgt die Kastration der Ferkel in den ersten Lebenstagen. Alternativ stehen derzeit drei Verfahren zur Verfügung, die bereits in der Praxis geprüft werden:

  1. die Jungebermast,
  2. die Jungebermast mit Impfung gegen den Ebergeruch (die so genannte Immunokastration) und
  3. die chirurgische Kastration unter Inhalations- oder Injektionsnarkose.

Außerdem soll der in Dänemark angewandte „Skandinavische Weg“ getestet werden. Darunter versteht man eine Kastration nach einer Lokalanästhesie, die durch den Landwirt vorgenommen wird. Dafür müssen aber sowohl das Tierschutzgesetz als auch das Arzneimittelgesetz geändert werden. Alle vier Möglichkeiten sind noch nicht ausreichend wissenschaftlich erforscht und beschrieben.

Findet die Politik beim Thema Ferkelkastration weiter keine pragmatische Lösung, steht die Existenz vieler deutscher Ferkelerzeuger auf dem Spiel. Auch verlieren nicht kastrierte Schweine – ob geimpft oder nicht –immer weiter an Boden auf dem Markt. Gerade dänische und niederländische Ferkel, die unter lokaler Betäubung bzw. CO2-Narkose kastriert wurden, dürften ab dem kommenden Jahr einen riesigen Wettbewerbsvorteil besitzen und verstärkt auf die Reise nach Deutschland geschickt werden.

Der Ruf nach der Zulassung des vierten Weges, der Lokalanästhesie, als Alternative zur betäubungslosen Ferkelkastration wird in der Praxis immer lauter. Das Tierschutzgesetz sieht bislang vor, dass die betäubungslose Kastration der Ferkel ab 1. Januar 2019 verboten ist.

Einige Bundesländer setzen sich dafür ein, dass bei Ferkeln eine Kastration ohne Betäubung für eine begrenzte Zeit weiterhin zulässig ist. Dazu müsste eine Änderung des Tierschutzgesetzes erfolgen. Besagte Bundesländer haben diesbezüglich eine Bundesinitiative gestartet. Niedersachsen möchte die Übergangsregelung um drei Jahre verlängern. Die bayrische Initiative zielt bislang auf eine Übergangsregelung bis zum 31. Dezember 2023 ab.

Allerdings hat der Agrarausschuss des Bundesrates im September 2018 gegen einen zeitlichen Aufschub des zum Jahresende greifenden Verbotes der betäubungslosen Ferkelkastration gestimmt. Bayern hatte den Aufschub beantragt. Auch die Plenarsitzung der Länderkammer am 21. September 2018 brachte keinen mehrheitsfähigen Antrag für eine längere Übergangsfrist zustande.

Unsere Tierhalter benötigen dringend eine klare und gangbare Perspektive für die Ferkelkastration. Hier seien praxistaugliche und umsetzbare Alternativen zu den bisherigen Verfahren gefordert. Ein Inkrafttreten des Verbots der betäubungslosen Ferkelkastration zum 01. Januar 2019 unter den gegenwärtigen Bedingungen würde in Deutschland zu erheblichen Strukturveränderungen in der hiesigen Schweinehaltung führen und die Ferkelproduktion einbrechen lassen. Die Sauenhalter in Deutschland wären nicht mehr wettbewerbsfähig und noch mehr Ferkel, insbesondere aus Dänemark und den Niederlanden, würden importiert.

Die Koalitionsparteien haben sich am 02.11.2018 auf einen Gesetzentwurf verständigt, mit dem die Übergangsfrist bis zum vollständigen Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration um zwei Jahre verlängert wird.

Leptospirose beim Schwein

Leptospirose beim Schwein

Die Leptospirose der Schweine ist eine bakterielle Erkrankung. Verursacht wird die Leptospirose durch Schraubenbakterien, den Leptospiren. Innerhalb der krank machenden Arten unterscheidet man insgesamt mehr als 200 Erregertypen, so genannte Serovare. In neueren Studien ließ sich das Serovar Leptospira Bratislava am häufigsten nachweisen, gefolgt von Leptospira Copenhageni und Leptospira Australis. Das Serovar Leptospira Pomona, das noch vor Jahren in den Schweine­beständen sehr verbreitet und für die die klinische Erkrankung der Sauen verantwort­lich war, findet man jetzt nicht mehr so gehäuft.

Für die beiden Serovare Bratislava und Pomona gilt das Schwein als Hauptwirt und ist dadurch sehr empfänglich für diese beiden Erregertypen. Schweine, die diese Erreger aufgenommen haben können ein Leben lang infiziert bleiben, wenn die Erkrankung nicht behandelt wird.

Vorkommen und Übertragung

Als Erregerreservoire dienen wildlebende Säugetiere, insbesondere Mäuse und Ratten, ebenso wie Haustiere. Leptospiren persistieren lange in den Nieren und im Geschlechtsapparat. In feuchter und warmer Umgebung können Leptospiren lange überleben (kontaminierter Harn!). Über die Schleimhäute dringen die Erreger aktiv in den Organismus ein. Auch Infektionen über den Deckakt sind möglich.

In der Folge kommt es zu einer Bakteriämie, zur Bildung von Endotoxinen und Schädigung des Organismus, zu einer Leptospiurie, der Ausscheidung des Erregers über den Urin sowie einer Ausscheidung über Genitalflüssigkeit. Somit ist eine direkte und indirekte Übertragung des Erregers möglich.

Klinik

Leptospiren-Infektionen verlaufen in der Regel unspektakulär. Abgesehen von oft unbemerkten Fieberphasen und zeitweiliger Appetitlosigkeit ist den Tieren äußerlich meist nichts anzusehen. Der Verlauf der Leptospirose kann asymptomatisch, mild oder chronisch sein, wobei vor allem bei tragenden Sauen und Ferkeln klinische Symptome auftreten.

Wenige Wochen bzw. Tage vor der Abferkelung kommt es zu typischen Spätaborten mit anschließenden Fertilitätsstörungen der Sauen und die Geburt lebensschwacher Ferkel. Durch den langwierigen Krankheitsverlauf sterben die Früchte im Mutterleib nacheinander ab. Die Früchte weisen äußerlich blutig-sulzige Unterhautinfiltrationen auf. Bei endemischen Infektionen ist meist ein asymptomatischer Verlauf zu beobachten. Infektionen von Läufer und Mast­schweinen zeigen wenig charakteristische Symptome und bleiben dadurch oft unbemerkt.

Die infizierten Schweine scheiden den Erreger in großen Mengen aus, was die Bekämpfung der Leptospirose in der Gruppenhaltung der Sauen deutlich erschwert.

Diagnostik

Eine Diagnosestellung anhand von klinischen Symptomen ist aufgrund des häufig asymptomatischen Krankheitsverlaufs unsicher. Die Isolierung des Erregers ist schwierig und dauert mehrere Wochen. Der Mikroagglutinationstest (MAT) ist die serologische Referenzmethode. Bereits wenige Tage nach einer Infektion werden Antikörper gebildet, deren Konzentration innerhalb von fünf bis sieben Tagen um ein Vielfaches ansteigen können. Der Antikörpernachweis über einen sind weitere ELISA oder der direkte Erregernachweis mittels PCR sind weitere diagnostische Nachweismethoden.

Bekämpfung

War in früheren Jahren die Sanierung des Bestandes über die Isolierung serologisch positiver Sauen und Antibiose das Ziel der Leptospirose-Bekämpfung, werden heute Sauenbestände oder Sauengruppen fast ausschließlich nur antibiotisch behandelt und abortierende Sauen der Schlachtung zugeführt. Ganz wichtig ist eine sorgfältige Schadnagerbekämpfung, da Ratten und Mäuse den Erreger in Bestände hineintragen und hier weiterverbreiten. Die Reinigung und Desinfektion spielt bei der Leptospirose eine besonders wichtige Rolle, was in der Gruppenhaltung der Sauen besonders schwierig zu realisieren ist. Die Abteile sollten im Rein-Raus-Prinzip belegt, sorgfältig gereinigt und anschließend mit einem DVG geprüften Desinfektions­mittel desinfiziert werden. Treibewege, Tierwaagen und Transportfahrzeuge dürfen im Hygieneregime nicht außer Acht gelassen werden.

Seit Kurzem gibt es in Deutschland einen zugelassenen Kombinationsimpfstoff, der neben Leptospirose auch gegen Rotlauf und Parvovirose schützt.

Gesetzliche Regelung

Bei der Leptospirose der Schweine handelt es sich um eine meldepflichtige Tiererkrankung. Die Leptospirose zählt zu den Zoonosen, sie ist eine vom Tier auf den Menschen übertragbare Erkrankung.

Brucellose beim Schwein – erhöhte Gefahr in der Freilandhaltung

Brucellose beim Schwein – erhöhte Gefahr in der Freilandhaltung

Der Erreger der Brucellose beim Schwein (Brucella suis) ist ein gramnegatives Stäbchenbakterium.

Vorkommen und Übertragung

Der Erreger der Schweinebrucellose wird in Europa regelmäßig bei Wildschweinen, Feldhasen und Nagetieren nachgewiesen. Aus diesem Reservoir wird der Erreger dann durch direkten Kontakt oder indirekt über Futter, z. B. frisches Gras, in den Tierbestand eingetragen.

Übertragen wird der Erreger vor allem durch die orale Aufnahme und beim Deckakt. Eine Infektion ist auch über infizierte Sekrete (Harn, Kot, Milch und Nasenausflüsse) möglich.

Klinik

Die Symptome im Schweinebetrieb sind Aborte in allen Trächtigkeitsstadien, Frühgeburten, Geburt lebensschwacher oder toter Ferkel, Nachgeburtsverhalten und Gebärmutterentzündungen. Gelenksentzündungen mit ausstrahlenden Abszessen in andere Organe können ebenso vorkommen wie ein fast symptomloser Verlauf. Bei Ebern kann es infolge einer Entzündung der Hoden und Nebenhoden zu Hodenschwellungen und damit einhergehend zur Verschlechterung der Deckleistung kommen.
Beim Menschen verursacht Brucellose grippeähnliche Symptome mit Fieberschüben, Kopf-, Gelenks- und Muskelschmerzen. Eine Übertragung durch den Konsum von Schweinefleisch wird ausgeschlossen.

Diagnostik

Der Erregernachweis erfolgt hauptsächlich durch kulturelle Anzucht von Organ­material (Nachgeburtsteile, Blut oder Se- und Exkrete). Für die Einzeltierunter­suchung wird in der Routinediagnostik ein Antikörpernachweis durchgeführt. Dazu stehen unterschiedliche serologische Verfahren zur Verfügung wie: ELISA, Komplementbindungsreaktion (KBR), Rose-Bengal-Test (RBT) und die Serumlangsamagglutination (SLA).

Vorbeuge und Bekämpfung

Wichtigste Vorbeugung ist die Vermeidung des indirekten Eintrages der Erreger über Teile/Aufbrüche bzw. Kot von Wildschweinen und Feldhasen in die Schweinefütterung bzw. die Verhinderung des Kontaktes zu diesen Tieren bei Freilandhaltung. Einer Infektion des Menschen sollte besonders durch Achtsamkeit bei der Geburtshilfe, z. B. durch Verwendung von Handschuhen bzw. durch sorgfältige Reinigung und Desinfektion nach Eingriffen, vorgebeugt werden.

Gesetzliche Regelung

Die Schweinebrucellose ist eine Zoonose, also eine Krankheit des Tieres, welche zwar selten, aber doch auch für den Menschen ansteckend und gefährlich sein kann. Aus diesem Grund ist die Brucellose in Deutschland bei Schweinen anzeigepflichtig.

Afrikanische Schweinepest – Symptome, Übertragung und Biosicherheit

Afrikanische Schweinepest – Symptome, Übertragung und Biosicherheit

In Europa breitet sich die Afrikanische Schweinepest (ASP) immer weiter aus. In den baltischen Staaten, der Ukraine, Polen und Russland zirkuliert nach wie vor in den Wild- und Hausschweinebeständen die ASP. Bis Ende August sind europaweit mehr als 4.800 Fälle bei Wildschweinen und über 700 in Hausschweinebeständen registriert worden. Das sind mehr als im vergangenen Jahr. Besonders in Rumänien scheint die Lage kritisch zu sein, wo der Errger vor allem im Donaudelta in einer Vielzahl von Kleinhaltungen und in einem Großbetrieb mit 140.000 Schweinen aufgetreten ist und sich dort nach Einschätzungen des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) stark ausbreitet. Auch in Bulgarien und Moldawien ist die ASP Anfang September 2018 erstmals nachgewiesen worden.

Bislang war der jüngste Ausbruch der ASP auf Osteuropa beschränkt. Nun werden aus Belgien die ersten zwei Fälle der ASP bei Wildschweinen gemeldet – nur 60 km von der deutschen Grenze entfernt.

Da es keinen Impfstoff gegen diese Tierseuche gibt, müssen die klassischen Bekämpfungsmethoden wie die Einrichtung von Sperrgebieten, die Tötung infizierter Bestände sowie die gezielte Jagd auf Wildschweine greifen.

Als größte Gefahr für die Einschleppung gilt der Mensch, der über nicht gegarte, kontaminierte Schweineprodukte den Erreger nach Deutschland tragen könnte.

Erste Symptome der Afrikanischen Schweinepest

Die klinischen Erscheinungen sind sehr variabel. Bei Hausschweinen und beim europäischen Schwarzwild führt die Infektion zu schweren, aber unspezifischen Allgemeinsymptomen wie Fieber, Schwäche, Fressunlust, Lahmheiten, Atemwegsproblemen, Durchfall und Blutungsneigung (Nasenbluten, blutiger Durchfall, Hautblutungen).

So verhalten sich erkrankte Tiere

Erkrankte Tiere zeigen mitunter eine verringerte Fluchtbereitschaft, Bewegungsunlust und Desorientiertheit. Die Erkrankung betrifft alle Altersklassen und Geschlechter gleichermaßen und führt in nahezu allen Fällen zum Tod des Tieres innerhalb von 7 bis 10 Tagen.

So wird ASP übertragen

Das Virus kann direkt von Schwein zu Schwein über Körperflüssigkeiten, insbesondere Blut, oder indirekt über vom Schwein stammende Lebensmittel oder kontaminierte Gegenstände, die mit ASP-Virus kontaminiert sind, übertragen und damit weiterverbreitet werden.

Auf Hygiene und Biosicherheitsmaßnahmen achten

Landwirte sollten die allgemeinen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen sowie die Bestimmungen der Schweinehaltungs-Hygieneverordnung beachten. Beim Auftreten akuter Krankheitsanzeichen, die nicht klar einer Krankheit zugeordnet werden können und insbesondere auf Antibiotikagabe nicht ansprechen, sind geeignete Proben (Blut) zur Abklärung einer möglichen ASP-Infektion an das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V (LALLF) zu schicken. Hausschweine dürfen kein Kontakt zu Wildschweinen haben. Die Verfütterung von Speiseabfällen an Hausschweine ist verboten!

Schweinehalter sind wichtig für das Frühwarnsystem

Hoftierärzte, aber auch Landwirte werden nachdrücklich gebeten, verstärkt Proben (hier insbesondere Blutproben, aber auch darüber hinausgehendes Probenmaterial) zur diagnostischen Abklärung von fieberhaften Allgemeininfektionen, Aborten oder vermehrte Todesfälle in schweinehaltenden Betrieben einzusenden. Die Mitarbeit der Schweinehalter ist entscheidend für ein funktionierendes Frühwarnsystem!

Erhöhte Wachsamkeit ist nicht nur für Schweinehalter, Jäger und Tierärzte, sondern allgemein angezeigt. Tot aufgefundene Wildschweine sind den zuständigen Behörden zu melden, die eine Untersuchung sowie die unschädliche Beseitigung der Kadaver veranlassen.

Mecklenburg-Vorpommern sieht mit Sorge zu den östlichen Nachbarn und hat bereits erste Konsequenzen gezogen. Wegen der hohen Gefährdung des Schwarzwildbestandes durch die ASP wurde in der Region Vorpommern-Greifswald das Verbot der Treib- und Drückjagden bis zum 31.03.2019 aufgehoben, um somit den Schwarzwildbestand zu reduzieren.

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