Beiträge 2024


Meldepflichtige Tierarten

# Beitrag 2024 / Tier in €

Rinder, einschl. Bisons, Wisente und Wasserbüffel

 

Rinder, einschl. Bisons, Wisente und Wasserbüffel

2,90

Schweine

 

in Stallhaltung

1,15

als amtlich kontrollierter Bestand mit anerkanntem Hygieneprogramm

0,80

mit Auslaufhaltung

2,15

in Freilandhaltung

8,00

Wildschweine

 

Wildschweine (einschließlich deren Kreuzungen)1

8,00

Schafe und Ziegen

 

Schafe, Ziegen und deren Wildarten (einschließlich deren Kreuzungen)2

1,00

Pferde, Esel, Maulesel, Maultiere

 

Pferde, Esel, Maulesel, Maultiere

beitragsfrei

Geflügel

 

Hühnergeflügel

 

– Masthähnchen

0,065

– Bruderhähne

0,078

– Junghennen bis 18. Lebenswoche

0,123

– Legehennen älter als 18. Lebenswoche

0,146

– sonstige Hühner, einschl. Perlhühner, Rebhühner, Fasane und Wachteln

0,325

Truthühner

0,866

Enten, Gänse

0,087

Elterntiere in gewerblicher Haltung
(Legehennen-, Masthähnchen-, Truthühner-, Enten- und Gänseeltern-/großelterntiere)

0,326

Brütereien (Küken)
(durchschnittliche Anzahl Küken pro Tag)

nach o. g. Geflügelart

Laufvögel

0,65

Bienen und Hummeln

 

Bienen und Hummeln

1,50 je Volk

Der Mindestbeitrag von 15,00 € wird von Tierhaltern erhoben, deren Gesamtbeitrag für Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Pferde, Geflügel und/oder Bienen- und Hummelvölker nicht den Mindestbeitrag überschreitet.

1 Wildschweine (einschließlich deren Kreuzungen), die in Gehegen zum Zwecke der Gewinnung von Fleisch für den menschlichen Verzehr gehalten werden.

2 Wildarten von Schafen und Ziegen (einschließlich deren Kreuzungen), die in Gehegen zum Zwecke der Gewinnung von Fleisch für den menschlichen Verzehr gehalten werden.

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