Rahmenprogramm

Rahmenprogramm zur Förderung und Sicherung der Tiergesundheit in Nutztierhaltungen in Mecklenburg-Vorpommern

Die Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere ist die Grundlage für die Erzeugung von Lebensmitteln und anderen Erzeugnissen tierischer Herkunft. Die kontinuierliche Gesundheit und das Wohlbefinden der Tiere und Bienenvölker stehen folglich im gesamtgesellschaftlichen Focus. Verbraucher und Verbraucherinnen erwarten heute, dass die Tiere und Bienenvölker gesund sind, artgerecht gehalten werden und möglichst wenig mit antimikrobiell oder hormonell wirksamen Substanzen behandelt werden. Dafür sind die als Gesetze und Verordnungen formulierten gesellschaftlichen Normen für die Haltung, den Tierschutz, den Tierseuchenschutz und den gesundheitlichen Verbraucherschutz einzuhalten. Um all dies gewährleisten zu können, ist ein umfangreiches systematisches Management in den Tierbestände wichtig.

Ein weiterer wichtiger Punkt bei der Sicherung der Gesundheit der Tierbestände ist das zoonotische Potential einiger in unseren Nutztierbeständen vorkommenden Erregern. Die Bekämpfung, die Reduktion der Verbreitung und die Freihaltung unserer Tierbestände von diesen Erregern ist eine sinnvolle Maßnahme, um die Gesundheit des Menschen zu schützen.

Die Tiergesundheitsdienste beraten die Tierhalter im Auftrag der Tierseuchenkasse von Mecklenburg-Vorpommern (TSK M-V) in allen tiergesundheitlichen Belangen. Grundlage für die Beratungstätigkeit der Tiergesundheitsdienste bilden die Tiergesundheitsdienste- sowie die Leistungssatzung der TSK M-V.

Das vorliegende Rahmenprogramm zur Förderung und Sicherung der Tiergesundheit soll im Zusammenhang mit den im Anhang aufgeführten speziellen Tiergesundheitsprogrammen, im nachfolgenden auch Programme genannt, ein systematisches Management der Tiergesundheit in den Betrieben und auf den Bienenständen fördern. Dabei ist ein Zusammenwirken des Tierhalters, des Hoftierarztes und des Tiergesundheitsdienstes wichtig. Durch Bündelung der Kräfte soll eine kontinuierliche Betrachtung der Situation anhand der Analyse vorliegender Daten, der Festlegung und der Anpassung zielspezifischer Kennzahlen im Betrieb und die Erstellung und das Adaptieren von Maßnahmenplänen durchgesetzt werden. Die im Anhang I enthaltenen Tiergesundheitsprogramme sind Bestandteil des Rahmenprogramms. Sie sind zum Teil tierartspezifisch bzw. tierartübergreifend, es können neue Zielstellungen in den Programmen formuliert und je nach aktuellen Erfordernissen neue Programme aufgenommen werden.

Zielstellung und Teilnahmebedingungen

Ziel der Tiergesundheitsprogramme ist es, einen Beitrag zur kontinuierlichen Verbesserung und Sicherung der Tiergesundheit in den landwirtschaftlichen Nutztierhaltungen und den Bienenvölkern in Mecklenburg-Vorpommern zu leisten.

Die Teilnahme an den Tiergesundheitsprogrammen ist freiwillig und erfolgt soweit in einem der im Anhang aufgeführten Programme nichts anderes festgelegt ist, für den Zeitraum von einem Jahr. Die Tierhalter erklären schriftlich ihren Beitritt zum jeweiligen Programm. Das Muster einer Beitrittserklärung ist im Anhang II als Bestandteil zu diesem Rahmenprogramm angefügt. Eine Verlängerung der Teilnahme ist in Abstimmung mit dem jeweiligen Tiergesundheitsdienst im Einzelfall möglich.

Die Leistungen im Rahmen des jeweiligen Programms können alle Rinder, Schaf, Ziegen und Schweine haltenden Betriebe sowie alle Bienenhalter, die ihre Tiere bzw. Völker zum Zeitpunkt der Maßnahmen nach den Programmen in Mecklenburg-Vorpommern halten,

  • ihre Tiere bzw. Völker bei der TSK M-V ordnungsgemäß gemeldet und
  • die Beiträge fristgerecht entrichtet haben,

in Anspruch nehmen.

Nicht teilnahmeberechtigt sind Tierhalter, die den Betriebssitz in einem anderen Bundesland haben und ihre Tiere nur vorübergehend in M-V halten und ihre Beiträge bei einer Tierseuchenkasse eines anderen Bundeslandes zahlen.

Grundsätze und Mindestanforderungen

  • Die Durchführung der Programme erfolgt durch die teilnehmenden Tierhalter in eigener Verantwortung und unter Mitwirkung des Hoftierarztes sowie des Tiergesundheitsdienstes.
  • Weitere Sachverständige können mit Einverständnis des Tierhalters beteiligt werden.
  • Der Tierhalter verpflichtet sich, die im Rahmen der Durchführung der Programme erhobenen Daten dem Tiergesundheitsdienst zur Verfügung zu stellen. Die Daten werden vom Tiergesundheitsdienst für die Durchführung der Programme in der Tierhaltung und für anonymisierte Auswertungen und gegebenenfalls Veröffentlichungen verwendet.
  • Der Tierhalter verpflichtet sich darüber hinaus zur Durchführung empfohlener weiterführender Untersuchungen im vereinbarten Umfang sowie zur Mitarbeit und bestmöglichen Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen.

Durchführung und Vorgehensweise

  • Der Tiergesundheitsdienst führt mindestens einmal pro Jahr eine Bestandsberatung durch.
  • Bei allen Bestandsberatungen erfolgt eine Bewertung der aktuellen Tiergesundheit durch Inaugenscheinnahme des Tierbestandes oder programmentsprechender Tiergruppen des Bestandes und Auswertung von programmspezifischen Gesundheitsdaten unter Einbeziehung des Produktions- und Personalmanagements im Betrieb.
  • Die Auswertung der programmspezifischen Gesundheitsdaten soll in elektronischer Form erfolgen (Auswertung der Daten aus HIT, VIT und Betrieb) und dem Tiergesundheitsdienst vor der Bestandsberatung zur Verfügung stehen.
  • Im Ergebnis der Bestandsberatung wird ein betriebsspezifischer risikobasierter Maßnahmenplan erstellt.
  • Der Tierhalter veranlasst eigenverantwortlich die Durchführung der vereinbarten Maßnahmen.

Kosten

Die Kosten der Durchführung der Tiergesundheitsprogramme trägt der Tierhalter, sofern von der TSK M-V nichts anderes bestimmt ist. Die Tätigkeit des Tiergesundheitsdienstes im Rahmen der Tiergesundheitsdienstesatzung sowie in Umsetzung der im Anhang genannten Tiergesundheitsprogramme ist eine öffentliche Aufgabe.

Gleichstellungsbestimmung

Status- und Funktionsbezeichnungen in diesem Rahmenprogramm und den nachfolgenden Tiergesundheitsprogrammen gelten jeweils für alle Geschlechter.

Tiergesundheitsprogramme zu speziellen Tiergesundheitsproblemen

Im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit bieten die Tiergesundheitsdienste nachfolgende speziellen Tiergesundheitsprogramme an:

Alle Tiergesundheitsdienste (tierartübergreifend)

  • Programm zur Verbesserung der allgemeinen Tiergesundheit (Programm 1)

Rindergesundheitsdienst

  • Programm zur Senkung der Prävalenz von Infektionskrankheiten und Zoonosen in Rinderhaltenden Betrieben (Programm 2)
  • Programm zur Verbesserung der Kälbergesundheit (Programm 3)
  • Programm zur Verbesserung der Eutergesundheit und zur Reduzierung des Einsatzes von Antibiotika am Euter des Rindes (Programm 4)

Schweinegesundheitsdienst

  • Programm der Tierseuchenkasse von Mecklenburg-Vorpommern zum Schutz der Schweinebestände vor der Infektion mit dem Virus des Porcinen Reproduktiven und Respiratorischen Syndrom (PRRS) (Programm 5)
  • Programm der Tierseuchenkasse von Mecklenburg-Vorpommern zum Salmonellen-monitoring in Schweinezucht-, Ferkelproduktions- und spezialisierten Ferkelaufzuchtbetrieben sowie zur Reduzierung der Salmonellenbelastung in Schweine haltenden Betrieben -Salmonellenmonitoring-Programm (Programm 6)

Schaf- und Ziegengesundheitsdienst

  • Programm zur Senkung der Prävalenz von Infektionskrankheiten und Zoonosen in Schaf-und Ziegenhaltenden Betrieben (Programm 7)
  • Programm zum Monitoring von Parasitosen in Schaf- und Ziegenhaltenden Betrieben (Programm 8)

Bienengesundheitsdienst

  • Virendiagnostik zur Aufrechterhaltung und Optimierung der Qualität von Bienenköniginnen in M-V (Programm 9)
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