Beihilfe
Durch Gewährung von Beihilfen auf der Grundlage ihrer Satzungen wirkt die Tierseuchenkasse von M-V bei Vorbeugungs- und Bekämpfungsmaßnahmen gegen Tierseuchen oder seuchenhaft verlaufenden Erkrankungen sowie bei der Förderung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Haustiere mit.
Weiterhin können behördliche Maßnahmen zur planmäßigen Bekämpfung von Tierseuchen oder seuchenhaft verlaufenden Erkrankungen unterstützt sowie Zuwendungen zu einschlägigen wissenschaftlichen Untersuchungen gegeben werden.
Beihilfen werden nur für die der Melde- und Beitragspflicht unterliegenden Tierarten gewährt, sofern sich die Tiere zum Zeitpunkt der beihilfefähigen Maßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern befanden, diese bei der Tierseuchenkasse ordnungsgemäß gemeldet waren und die Beiträge fristgerecht entrichtet wurden.
Die Beihilfen haben einen Anreizeffekt der erfüllt ist, wenn vom Beihilfeempfänger ein schriftlicher Antrag vor Beginn der Maßnahmen bei der Tierseuchenkasse eingegangen ist.