Fragen & Antworten
Welche Maßnahmen werden bezuschusst?
Beihilfen nach Anlage | Tierart | Bezuschusste Maßnahmen | Höhe des Zuschusses |
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Diagnostische Untersuchungen zur Früherkennung von Tierseuchen | Rind, Pferd, Schwein, Schaf und Ziege |
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Bovine Herpesvirus Typ 1-Infektion der Rinder (BHV1) | Rind |
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Bovine Virusdiarrhoe–Virus-Infektion (BVDV) | Rind |
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Salmonellose der Rinder | Rind |
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Paratuberkulose der Rinder | Rind |
| Jährlich je Tier für:
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Tuberkulose der Rinder | Rind |
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Leukose der Rinder | Rind |
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Brucellose der Rinder | Rind |
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Klassische Schweinepest/Afrikanische Schweinepest | Schwein |
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Brucellose der Schweine | Schwein |
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Aujeszkysche Krankheit der Schweine | Schwein |
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Porcines Reproduktives und Respiratorisches Syndrom des Schweines (PRRS) | Schwein |
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Salmonellen des Schweines | Schwein |
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Brucellose der Schafe und Ziegen | Schaf, Ziege |
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TSE-Resistenzzucht; Genotypisierung bei Schafen und Ziegen | Schaf |
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Maedi/Visna der Schafe und Caprine Arthritis und Enzephalitis der Ziegen | Schaf, Ziege |
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Leistungen der Tiergesundheitsdienste (De-minimis-Beihilfe) |
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* VetKostVO M-V (Veterinärverwaltungskostenverordnung)
** Blutprobenentnahme je Tier
- 4,00 Euro in Mutterkuh- und Mastbeständen bis zu 50 Tieren
- 3,50 Euro in Mutterkuh- und Mastbeständen mit mehr als 50 Tieren
- 3,60 Euro in Milchviehbeständen bis zu 10 Tieren
- 2,40 Euro in Milchviehbeständen mit mehr als 10 bis zu 150 Tieren
- 2,10 Euro in Milchviehbeständen mit mehr als 150 Tieren
- 3,50 Euro in Schweinebeständen in Freilandhaltung
- 3,00 Euro in Schweinebeständen in Stall-/Auslaufhaltung
Was ist bei der Antragstellung zu beachten?
Der Beihilfeantrag ist vom Tierhalter bis zum 20. Januar eines jeden Jahres, spätestens jedoch 30 Tage nach Durchführung der beihilfefähigen Maßnahme bei der Tierseuchenkasse zu stellen.
Das Antragsformular finden Sie in Ihren Meldeunterlagen oder als Druckversion auf unserer Homepage. Die Antragstellung kann auch elektronisch über den Online-Service der TSK von M-V erfolgen.
Beachten Sie unbedingt, dass nur Beihilfen gewährt werden können, wenn Sie mittels Kontrollkästchen bestätigen, dass Sie alle Voraussetzungen für die Zahlung einer Beihilfe erfüllen.
Wurde mein Antrag bei der TSK erfasst?
Wenn Sie den Online-Service der TSK von M-V nutzen, finden Sie unter dem Menüpunkt Beihilfeantrag Ihren Online- Antrag mit dem Hinweis: „Sie haben Ihren Antrag am XXXXXXXX gestellt.“
Wurde Ihr Beihilfeantrag in Papierform eingereicht, finden Sie diesen unter dem Menüpunkt Leistungen ohne Antragsnummer mit dem Status „in Bearbeitung“.
Wurde die Antragstellung bis 20.01. des aktuellen Jahres, spätestens aber 30 Tage nach Beginn der beihilfefähigen Maßnahme versäumt, erhalten Sie den Gebührenbescheid des LALLF mit diesem Hinweis. Die Labor- und Tierarztkosten sind dann durch den Tierbesitzer zu tragen. Eine Antragstellung ist jederzeit für zukünftige Maßnahmen möglich.
Wo finde ich meine Beihilfebescheide?
Wenn Sie den Online-Service der TSK von M-V nutzen, finden Sie unter dem Menüpunkt Leistungen die Bescheide zum Druck, Download, Ansicht unter dem Jahr, in welchem die Maßnahme durchgeführt wurde.
Kann ich meine Bescheide per E-Mail erhalten?
Wenn Sie den Online-Service der TSK von M-V nutzen, haben Sie die Möglichkeit unter dem Menüpunkt E-Mail-Adresse für elektronisches Postfach Ihre E-Mail-Adresse anzugeben. Versäumen Sie nicht, Ihre E-Mail-Adresse zu authentifizieren. Sie erhalten zukünftig per E-Mail eine Benachrichtigung über die Bereitstellung eines Bescheides auf Ihrem Online-Tierhalterkonto. Der direkte Versand als Anhang zur E-Mail ist aus Datenschutzgründen untersagt.
Wer bekommt Beihilfen?
Die Tierseuchenkasse von Mecklenburg-Vorpommern gewährt Beihilfen für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen, die in der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind, für Hobbyhaltungen, Zoos, Tiergärten und diesen ähnliche Einrichtungen, die keine sonstigen Zahlungen für dieselben beihilfefähigen Kosten erhalten haben, die mit dieser Beihilfe 100% der beihilfefähigen Kosten überschreiten.
Ausgeschlossen sind Zahlungen für
- Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz über 50 Mio. € oder einer Jahresbilanzsumme über 43 Mio. €
Muss ich Bekämpfungspläne und Anerkennungsbescheinigungen bei der Tierseuchenkasse einreichen?
Für einige Beihilfen ist das Vorliegen einer Verpflichtungserklärung bzw. einer Anerkennung Voraussetzung. Dazu zählen Probenahme- und/oder Untersuchungskosten für:
- Brucellose Schwein
- Aujeszkysche Krankheit
- Paratuberkulose Rind
- Maedi/Visna Schaf
- Caprine Arthritis und Enzephalitis Ziege
- PRRS Schwein
- Salmonellose Schwein
Nähere Informationen finden Sie in unserer Beihilfesatzung.
Wo erhalte ich fehlende Bekämpfungspläne und fehlende Anerkennungen?
Die Anerkennung für Schweinehalter als „amtlich kontrollierter Bestand mit einem anerkannten Hygieneprogramm“ erfolgt durch Ihr zuständiges Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (VLA).
Für die Bekämpfung der Paratuberkulose in Rinderbeständen wird durch VLA und Rindergesundheitsdienst ein betrieblicher Bekämpfungsplan erstellt.
Die Anerkennung des Schaf- und/oder Ziegenbestandes als „anerkannt Maedi/ Visna-unverdächtiger Bestand“ oder „anerkannt CAE-unverdächtiger Bestand“ erfolgt durch den Landesschaf- und Ziegenzuchtverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. Dieser holt auch die Verpflichtungserklärung des Tierhalters zur Teilnahme an den Sanierungsverfahren ein.
Den Status für Schweinehalter als „PRRS-unverdächtiger Bestand“ bzw. „PRRS-positiver Bestand“ oder als „Salmonellen überwachter Bestand“ erteilt der Schweinegesundheitsdienst. Dieser holt auch die Verpflichtungserklärung des Tierhalters zur Teilnahme an den Sanierungsverfahren ein.
Tierhalter, die am ASP-Landesprogramm-Hausschweine teilnehmen wollen, geben eine Teilnahmeerklärung gegenüber dem zuständigen VLA ab.
Mir wurde eine Beihilfe bewilligt; wie bekomme ich das Geld?
Die Kosten für die Durchführung der Verhütungs-, Bekämpfungs- und Tilgungsmaßnahmen werden in Form von Sachleistungen als ein die Kosten reduzierender Zuschuss an die beauftragten Tierärztinnen oder Tierärzte, den MRV MV e. G. und an die Untersuchungseinrichtung gezahlt.
Für Laborleistungen erhalten Sie nur einen Gebührenbescheid, wenn keine oder eine anteilige Kostenübernahme durch die TSK von M-V erfolgte; die Kosten für tierärztliche Maßnahmen und für die Bereitstellung von Milchproben durch den MRV MV e. G. werden durch den bewilligten Zuschuss gemindert. Die Abrechnung erfolgt nach Auszahlung durch die TSK von M-V an den Dienstleister zwischen Tierärztin oder Tierarzt beziehungsweise dem MRV MV e. G. und Tierhalter.
Was tue ich im Fall einer Ablehnung meiner Beihilfe?
Richten Sie Ihren Widerspruch innerhalb eines Monats an die TSK von M-V.
Sollte die Ablehnung wegen „fehlender“ oder „widersprüchlicher Angaben im Antrag“ erfolgt sein, rufen Sie uns zur Klärung bitte an.
Wie erfolgt die Einsendung von Proben, Abortmaterial, Sektionstieren an das LALLF?
Das LALLF unterhält einen eigenen Kurierdienst für Probenmaterial bis 25 kg. Für die Einsendung von Sektionstieren mit einem Gewicht von mehr als 25 kg kann ein Fahrzeug der Firma SecAnim genutzt werden.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.lallf.de
Kann ich Beihilfen für Tierkörperbeseitigung oder Tierkennzeichnung erhalten?
Nein, diese Kosten werden nicht bezuschusst.
Welche Besonderheiten gibt es bei der Beantragung von De-minimis-Beihilfen?
Im Zusammenhang mit der Beratung durch den Tiergesundheitsdienst oder die Tierseuchenkasse können Kosten für labordiagnostische Untersuchungen im vereinbarten Umfang auf Antrag des Tierhalters durch die Tierseuchenkasse erstattet werden. Der Antrag ist schriftlich unter Verwendung des Antragsformulars für De-minimis-Beihilfe bei der Tierseuchenkasse innerhalb von 90 Tagen, beginnend mit dem Datum der Rechnung für die erbrachten Leistungen einzureichen. Beizufügen sind Rechnungskopien und Zahlungsnachweise sowie die De-minimis-Erklärung
Für Zuschüsse zum Ankauf von Zuchtböcken der Risikogruppe 1 füllen Sie bitte auch das Formular Zuchtbockankauf aus. Den gesamten Antrag senden Sie an den Landesschaf- und Ziegenzuchtverband M-V e. V. zur Prüfung und Bestätigung.