Mindestbeitrag
Der Mindestbeitrag von 50 € wird unabhängig von der im Vorjahr umgesetzten Rinder, Pferde, Schafe, Ziegen und/oder Geflügel erhoben, sofern der zu erhebende Gesamtbetrag des Unternehmens nicht den Mindestbeitrag überschreitet.
Berechnung
Veranlagt werden acht Prozent der im Vorjahr umgesetzten Zucht- und Nutztiere in Höhe der satzungsgemäß festgelegten Sätze für diese Tierart im aktuellen Jahr.
Für das Jahr 2022 erfolgt die Veranlagung der ermittelten Tierzahl durch die TSK von M-V wie folgt:
- Rinder (einschließlich Bisons, Wisente und Wasserbüffel) 1,50 Euro je Tier
- Schweine 1,50 Euro je Tier
- Schafe und Ziegen 1,00 Euro je Tier
- Pferde 2,00 Euro je Tier
- Geflügel 0,0415 Euro je Tier