Mindestbeitrag
Der Mindestbeitrag von 50 € wird unabhängig von der im Vorjahr umgesetzten Tierarten nach Buchstaben a – e, dem Alter und der Anzahl der Zucht- und Nutztiere erhoben, sofern der nach Buchstaben a – e zu erhebende Gesamtbetrag des Unternehmens nicht den Mindestbeitrag überschreitet.
Berechnung
Viehhandelsunternehmen und Viehsammelstellen werden nach der errechneten Tierzahl aller im Vorjahr umgesetzten Zucht- und Nutztiere der meldepflichtigen Tierarten wie folgt veranlagt:
- Rinder (einschließlich Bisons, Wisente und Wasserbüffel) 2,70 Euro je Tier
- Schweine (einschließlich Wildschweine und deren Kreuzungen) 2,15 Euro je Tier
- Schafe und Ziegen (einschließlich Wildarten und deren Kreuzungen) 1,10 Euro je Tier
- Pferde, Esel, Maulesel und Maultiere 2,00 Euro je Tier
- Geflügel 0,866 Euro je Tier
Für die Beitragsberechnung sind 8 Prozent der im Jahr 2024 umgesetzten Tiere maßgeblich.