Beiträge für Viehhandelsunternehmen und Viehsammelstellen für 2025

Mindestbeitrag

Der Mindestbeitrag von 50 € wird unabhängig von der im Vorjahr umgesetzten Tierarten nach Buchstaben a – e, dem Alter und der Anzahl der Zucht- und Nutztiere erhoben, sofern der nach Buchstaben a – e zu erhebende Gesamtbetrag des Unternehmens nicht den Mindestbeitrag überschreitet.

Berechnung

Viehhandelsunternehmen und Viehsammelstellen werden nach der errechneten Tierzahl aller im Vorjahr umgesetzten Zucht- und Nutztiere der meldepflichtigen Tierarten wie folgt veranlagt:

  1. Rinder (einschließlich Bisons, Wisente und Wasserbüffel) 2,70 Euro je Tier
  2. Schweine (einschließlich Wildschweine und deren Kreuzungen) 2,15 Euro je Tier
  3. Schafe und Ziegen (einschließlich Wildarten und deren Kreuzungen) 1,10 Euro je Tier
  4. Pferde, Esel, Maulesel und Maultiere 2,00 Euro je Tier
  5. Geflügel 0,866 Euro je Tier

Für die Beitragsberechnung sind 8 Prozent der im Jahr 2024 umgesetzten Tiere maßgeblich.

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