BTV-Infektionen in Rinder- und Schafbeständen – Aktuelle Situation 2026

BTV-Infektionen in Rinder- und Schafbeständen – Aktuelle Situation 2026

Prophylaxestrategie und Untersützung durch die TSK M-V

In Deutschland ist die epidemiologische Lage der Blauzungenkrankheit derzeit durch das gleichzeitige Auftreten mehrerer BTV-Serotypen geprägt. Der Serotyp BTV3 wird seit Herbst 2023 nachgewiesen und hat sich seit 2024 bundesweit stark ausgebreitet. Er verursacht zahlreiche Ausbrüche insbesondere bei Schafen und Rindern.

Der Serotyp BTV8, der bereits in den Jahren 2006–2009 eine große Rolle spielte, wurde 2025 erneut in einzelnen Regionen Deutschlands nachgewiesen.

Einen Überblick über das aktuelle Ausbruchsgeschehen im Norden und Osten Deutschlands im aktuellen Jahr erhalten sie hier:

TSIS – Tierseucheninformationssystem des Friedrich-Loeffler – Instituts

HIER ⇒ Risikoampel Rind

Das gleichzeitige Vorkommen von BTV3 und BTV8 erhöht die epidemiologische Komplexität und erfordert weiterhin intensive Überwachung, Bekämpfungsmaßnahmen und Impfstrategien.

BTV Impfung in meinem Betrieb?
Eine Impfung gegen die Blauzungenkrankheit (BTV) schützt den Bestand wirksam vor schweren Krankheitsverläufen und hohen Verlusten. Sie reduziert klinische Symptome, Tierverluste sowie Leistungseinbußen deutlich und trägt dazu bei, die Virusvermehrung und Weiterverbreitung im Bestand zu begrenzen. Insgesamt erhöht die Impfung die Tiergesundheit, die Biosicherheit und die wirtschaftliche Stabilität des Betriebes.

Wenn Impfen, gegen welchen Serotyp?
Derzeit bedrohen vornehmlich BTV3 und BTV 8 die Tiergesundheit in unseren Wiederkäuerbeständen. Aktuell ist kein Kombinationsimpfstoff BTV3 und BTV8 verfügbar. Die Impfung (Grundimmunisierung, Boosterung) muss mit dem jeweiligen Impfstoff durchgeführt werden. Bei Fragen zu den Impfkonzepten wenden Sie sich bitte an Ihren bestandsbetreuenden Tierarzt.

Unterstützung der BTV-Impfung durch ihre Tierseuchenkasse M-V
Die Tierseuchenkasse M-V unterstützt 2026 die Impfung gegen BTV in Wiederkäuerbeständen. Eine Voraussetzung dafür ist die Eintragung in die HIT-Datenbank.

HIER ⇒ Beihilfesatzung TSK M-V

Betriebe, die ihren Bestand gegen verschiedene Serotypen der BTV impfen und gegebenenfalls verschiedene Impfstoffe einsetzen, erhalten eine Impfbeihilfe von 1,00 € pro Applikation.

Bei Fragen kontaktieren Sie den Rindergesundheitsdienst oder den Schaf- und Ziegengesundheitsdienst.

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