Entschädigung
Die Tierseuchenkasse leistet nach den Vorschriften des Tiergesundheitsgesetzes Entschädigungen für Tierverluste und erstattet Kosten, die bei der Verwertung oder Tötung der Tiere entstehen.
– Anstalt des öffentlichen Rechts –
Die Tierseuchenkasse leistet nach den Vorschriften des Tiergesundheitsgesetzes Entschädigungen für Tierverluste und erstattet Kosten, die bei der Verwertung oder Tötung der Tiere entstehen.