Ab 1.1.2027 ist die Eigenkontrolle und Dokumentation der Biosicherheit in Ihrem Rinderbetrieb besonders wichtig!
Biosicherheit ist für Ihren Betrieb eine gute Investition in die Tiergesundheit und im Tierseuchenfall ab 1.1.2027 auch Voraussetzung für die volle Entschädigungsleistung durch die Tierseuchenkasse M-V.
Biosicherheit gewährleisten und dokumentieren
Das EU-Tiergesundheitsrecht (AHL) verpflichtet Tierhalter (in den Rechtsvorschriften als „Unternehmer“ bezeichnet), ihre Tierhaltungen vor biologischen Gefahren (Eintrag von Krankheitserregern) zu schützen und die ergriffenen Maßnahmen in einem Biosicherheitsmanagementplan zu dokumentieren.
Für Rinderhaltungen ab 20 Tiere und Schaf- und Ziegenhaltungen ab 20 Tiere ist das ab 1.1.2027 verpflichtend.
Im Falle des Ausbruchs einer Tierseuche ist deshalb zukünftig mit den Antragsunterlagen auch der Biosicherheitsmanagementplan bei der Tierseuchenkasse M-V vorzulegen. Bei Fehlen des Planes kann es im Tierseuchenfall zu Kürzungen von Entschädigungsleistungen kommen.
Wie mache ich die Biosicherheitsdokumentation in der Praxis?
Der RGD kann zur Überprüfung und Dokumentation der Biosicherheit im Betrieb die Risikoampel Universität Vechta empfehlen und Ihnen bei der Erstellung des Planes helfen.
Die Universität Vechta hat in einem Verbund mit zahlreichen Experten eine Risikoampel für Rinderhaltungen in Form eines webbasierten Erfassungsbogens erstellt, der die Risikobereiche in Ihrem Betrieb berücksichtig. Dieser Service ist kostenfrei und anonym.
Investieren Sie 1 Stunde für die Überprüfung.
Sie erhalten eine betriebsspezifische Risikobewertung und eine To-Do-Liste, um das Eintragsrisiko für Krankheitserreger in Ihrem Betrieb zu minimieren.
Übersichtsbeitrag zur Biosicherheit im Betrieb
Sie haben noch mehr Fragen zur Biosicherheit in ihrem Betrieb? Dann lesen Sie unseren ausführlichen Artikel zur Biosicherheit in Tierbeständen
Bei Fragen wenden Sie sich gern an Ihren Rindergesundheitsdienst!
