Sehr geehrte Tierhalterin, sehr geehrter Tierhalter,
sichern Sie sich Ihre Ansprüche! Dazu müssen Sie nur einige Dinge tun. Welche sind das? Um das zu erfahren, lesen Sie einfach weiter.
Welche Ansprüche haben Sie als Tierhalterin oder Tierhalter?
Sie haben Anspruch auf die Zahlung einer Entschädigung im Falle des Ausbruchs einer anzeigepflichtigen Tierseuche in Ihrem Bestand.
Sie haben auch Anspruch auf die Zahlung von Beihilfen, wenn Sie diagnostische Untersuchungen in Ihrem Tierbestand durchführen lassen.
Was müssen Sie unternehmen, um Ihre Ansprüche zu sichern?
- Melden Sie uns Ihre Tierbestände – immer zum Stichtag 3. Januar.
- Melden Sie jeden nachträglichen Zukauf.
- Zahlen Sie Ihre Beiträge zur Tierseuchenkasse.
- Halten Sie die Hygienemaßnahmen ein.
Müssen Sie noch mehr unternehmen oder ist das schon alles?
Ach ja, der Beihilfeantrag!
Vergessen Sie nicht Ihren Antrag auf Beihilfe für das Jahr 2020 zu stellen. Den Antrag finden Sie auf der Rückseite des Tierzahlmeldebogens.
Die Hinweise auf dem Antrag helfen Ihnen beim Ausfüllen. Folgen Sie einfach den Buchstaben A bis C.
Senden Sie den Antrag ab. Auch wenn Sie noch nicht sicher sind, ob es zu diagnostischen Untersuchungen in Ihrem Tierbestand kommen wird.
Haben Sie nun alles zur Sicherung Ihrer Ansprüche unternommen?
Ja schon.
Aber folgenden Hinweis möchten wir Ihnen gern noch mit auf den Weg geben:
Wenn Sie in Ihrem Tierbestand den Verdacht einer ansteckenden Tierkrankheit haben,
- melden Sie den Verdacht schnellst möglich dem Veterinäramt.
- Folgen Sie den Anweisungen des Veterinäramtes.
- Falls sich der Verdacht auf eine anzeigepflichtige Tierseuche bestätigt: Stellen Sie rechtzeitig einen Antrag auf Entschädigung an uns.
Freundliche Grüße
Ihre Tierseuchenkasse