- Die Organe der Tierseuchenkasse sind der Verwaltungsrat und der Geschäftsführer.
- Die Amtszeit des Verwaltungsrates beträgt jeweils sechs Jahre. Die erste Amtsperiode begann am 29. März 1993.
- Die Organe haben die Interessen der Tierseuchenkasse und des Landes Mecklenburg-Vorpommern gewissenhaft wahrzunehmen und sind zum Stillschweigen über vertrauliche Angelegenheiten verpflichtet.
- Die Haftung der Organe gegenüber der Tierseuchenkasse für Schäden, die sie in Wahrnehmung ihrer Tätigkeit verursachen, beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Cookie Consent mit Real Cookie Banner