§ 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

  1. Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2026 in Kraft und am 31. Dezember 2029 außer Kraft.
  2. Die Satzung wird in der Anlage Amtlicher Anzeiger des Amtsblattes Mecklenburg-Vorpommern und zusätzlich auf der Homepage der Tierseuchenkasse unter www.tskmv.de bekannt gemacht.
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