1.2. Weibliche Nachzuchtkälber und weibliche Jungrinder

Weibliche Kälber und Jungrinder der Milch- oder Zweinutzungsrassen sind Tiere, deren zukünftige Verwendung die Milchproduktion ist.

1.2.1 Gemeiner Wert

Der gemeine Wert (GW) von Nachzuchtkälbern und Jungrindern setzt sich aus dem Neugeborenenwert gemäß Nummer 1.2.2, einem Alterszuschlag gemäß Nummer 1.2.3 und bei tragenden Tieren einem Trächtigkeitszuschlag gemäß Nummer 1.2.4 zusammen.

GW = Neugeborenenwert\;+\;Alterszuschlag\;+\;Traechtigkeit

1.2.2 Neugeborenenwert

Berechnungsgrundlage für den Neugeborenenwert (NW) bildet der gemeine Wert des Muttertieres unter Beachtung der Hinweise in Nummer 1.1.3, ohne Trächtigkeitszuschlag und ohne Abschläge aufgrund des Alters.

NW = 0,2\;\times\;\left (Grundbetrag\;Mutter\;+\;Zuchtwert\;Mutter\;\pm\;Fett/Eiweiss\;Mutter \right )

Der Zu- und Abschlag für die Mehr- oder Minder-Fett-/Eiweißleistung der Mutter ist mit 1,50 Euro je kg Differenz zur Durchschnittlichen Vorjahres-305-Tage-Fett-/Eiweißleistung in M-V (Milchjahr: 1.10.-30.09.) zu berechnen. Ist die Mutter eine abgekalbte Färse, die noch keine eigene abgeschlossene 305 Tage-Fett /Eiweißleistung hat, wird für die Berechnung der Mehr- oder Minder-Fett-/Eiweißleistung die Leistung der Mutter der abgekalbten Färse in Ansatz gebracht. Fehlt der Leistungsnachweis der Mutter, ist die durch Milchkontrolle nachgewiesene durchschnittliche letzte 305-Tage-Fett-/Eiweißleistung der Herde zu nutzen.

1.2.3 Alterszuschlag

Berechnungsgrundlage für den Alterszuschlag (AZ) bildet der gemeine Wert des Muttertieres unter Beachtung der Hinweise in Nummer 1.1.3, ohne Trächtigkeitszuschlag und ohne Abschläge aufgrund des Alters. Die Höhe des Alterszuschlags ist abhängig vom Alter des Tieres in angefangenen Lebensmonaten. Der Alterszuschlag wird für maximal 26 Monate gewährt. Er kann entsprechend dem jährlich durch den MRV eG M-V ermittelten durchschnittlichen Vorjahres-Erstkalbealter (EKA) in M-V angepasst werden.

AZ\;=\;\frac{0,8\;\times\;\left(Grundbetrag\;Mutter\;+\;Zuchtwert\;Mutter\;\pm\;Fett/Eiweiss\;Mutter\right)}{26}\;\times\;Lebensmonate

Der Zu- und Abschlag für die Mehr- oder Minder-Fett-/Eiweißleistung der Mutter ist mit 1,50 Euro je kg Differenz zur Durchschnittlichen Vorjahres-305-Tage-Fett-/Eiweißleistung in M-V (Milchjahr: 1.10.-30.09.) zu berechnen. Ist die Mutter eine abgekalbte Färse, die noch keine eigene abgeschlossene 305 Tage-Fett /Eiweißleistung hat, wird für die Berechnung der Mehr- oder Minder-Fett-/Eiweißleistung die Leistung der Mutter der abgekalbten Färse in Ansatz gebracht. Fehlt der Leistungsnachweis der Mutter, ist die durch Milchkontrolle nachgewiesene durchschnittliche letzte 305-Tage-Fett-/Eiweißleistung der Herde zu nutzen.

Der „Zuchtwert Mutter“ in Nummer 1.2.2 und 1.2.3 kann nur berücksichtigt werden, sofern dem Muttertier ein Zuchtwertzuschlag zusteht oder zugestanden hätte.

1.2.4 Trächtigkeitszuschlag

Für tragende Jungrinder wird zusätzlich der Trächtigkeitszuschlag nach Nummer 1.1.4 gewährt.

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