Zuchtbullen sind von einer amtlich anerkannten Zuchtorganisation gekörte Bullen der Milchrassen.
1.3.1 Gemeiner Wert
Der gemeine Wert (GW) von Zuchtbullen ergibt sich aus dem Grundbetrag gemäß Nummer 1.3.2 und einem Abschlag aufgrund altersbedingter Wertminderung gemäß Nummer 1.3.3.
Abweichende Schätzungen des gemeinen Wertes dürfen in Sonderfällen (z. B. besondere Abstammung und Herkunft, Bullen einer Besamungsstation) nur in Abstimmung mit der Tierseuchenkasse von M-V vorgenommen werden.
1.3.2 Grundbetrag
Der Grundbetrag wird anhand des Durchschnitts der Zuschlagspreise für Bullen der letzten drei Auktionstage aus den Zuchtviehauktionen (Herdbuch) aller Auktionsplätze in Niedersachsen vor dem Schadensfall ermittelt und durch die Tierseuchenkasse von M-V zur Verfügung gestellt.
1.3.3 Altersbedingte Wertminderung (AW)
Der Abschlag aufgrund altersbedingter Wertminderung berechnet sich wie folgt:
Der um den Schlachtwert (SW) des Bullen verminderte Grundbetrag gemäß Nummer 1.3.2 wird durch 1.095 Tage dividiert und mit der Anzahl der Tage im Bestand multipliziert.
Ab 1.095 Tagen Nutzung ist der gemeine Wert mit dem Schlachtwert identisch.