Hierbei handelt es sich um männliche und weibliche Kälber der Fleischrassen (Herdbuchtiere und Gebrauchstiere) bis zu einem Alter von 8 Monaten.
2.2.1. Gemeiner Wert
Herdbuchtiere:
Der gemeine Wert (GW) von weiblichen Herdbuchkälbern setzt sich zusammen aus dem Grundbetrag gemäß Nummer 2.2.2. und dem Zuchtwertzuschlag gemäß Nummer 2.2.3.
Gebrauchstiere:
Diese Gruppe betrifft Kälber unterhalb von 200 kg Lebendgewicht und setzt sich zusammen aus dem Grundbetrag nach Nummer 2.2.2. für Gebrauchstiere.
2.2.2. Grundbetrag
Herdbuchtiere:
Der Grundbetrag für weibliche Herdbuchkälber beträgt 85 % des rassespezifischen Grundbetrags für 9 Monate alte weibliche Herdbuchrinder nach Nummer 2.3.2.
Gebrauchstiere:
Grundlage für diese Tiergruppe bilden die Netto-Zuschlagspreise der Verdener Absetzerauktion der letzten 12 Monate, differenziert nach Geschlecht und Rassen. Der gemeine Wert entspricht 85 % des Zuschlagspreises für die Gewichtsgruppe 200 bis 250 kg. Tiere mit einem Lebendgewicht größer 200 kg sind nach Nummer 2.3.1. (Gebrauchstiere) zu schätzen.
2.2.3. Zuchtwertzuschlag
Der Zuchtwertzuschlag errechnet sich aus dem jeweils halben Zuchtwertzuschlag für das Vater- und Muttertier nach den in den Nummern 2.1.3. und 2.5.3. genannten Schlüsseln.