2.2. Läufer ab 30 kg

2.2.1. Gemeiner Wert

Der gemeine Wert von Schweinen ab 30 kg (= 21 kg Schlachtgewicht) bis 100 kg Lebendgewicht (= 80 kg Schlachtgewicht) setzt sich zusammen aus dem gemeinen Wert eines 30-kg-Ferkels nach Nummer 2.1.1 als Grundpreis und einem Aufschlag (kg-Preis) für jedes kg Schlachtgewicht, dass das betreffende ausgeschlachtete Schwein schwerer ist als 21 kg (= Schlachtmehrgewicht) bis 80 kg Schlachtgewicht ist. (Ausschlachtkoeffizient: Tabelle Nummer 2)

gemeiner\;Wert\;Ferkel\;ab\;30\;kg\;=\;Wert\;21\;kg\;SGW\;+\;Aufschlag\left(Kg\;-\;Preis\right)

Der Aufschlag (kg-Preis) ist die Differenz aus dem Wert eines Schweins mit 80-kg-Schlachtgewicht und dem Wert eines 30-kg-Ferkels. Diese ist dann durch die Gewichtsdifferenz von 59 kg (80 kg-21 kg) zu dividieren und mit der Differenz aus dem Schlachtgewicht des Ferkels abzüglich 21 kg, zu multiplizieren.

Ferkel\;ab\;30\;kg\;=\;Wert\;21\;kg\;SGW\;+\;\frac{\left(Wert\;80\;kg\;SGW\;-\;Wert\;21\;kg\;SGW\right)}{59\;kg}\;\times\;\left(SGW\;-\;21\;kg\right)

Wird aus den Mastdurchgängen der letzten 6 Monate eine abweichende durchschnittliche Gewichtsdifferenz nachgewiesen, so kann diese bei der Festsetzung des gemeinen Wertes berücksichtigt werden.

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