2.2.1. Gemeiner Wert
Der gemeine Wert von Schweinen ab 30 kg (= 21 kg Schlachtgewicht) bis 100 kg Lebendgewicht (= 80 kg Schlachtgewicht) setzt sich zusammen aus dem gemeinen Wert eines 30-kg-Ferkels nach Nummer 2.1.1 als Grundpreis und einem Aufschlag (kg-Preis) für jedes kg Schlachtgewicht, dass das betreffende ausgeschlachtete Schwein schwerer ist als 21 kg (= Schlachtmehrgewicht) bis 80 kg Schlachtgewicht ist. (Ausschlachtkoeffizient: Tabelle Nummer 2)
Der Aufschlag (kg-Preis) ist die Differenz aus dem Wert eines Schweins mit 80-kg-Schlachtgewicht und dem Wert eines 30-kg-Ferkels. Diese ist dann durch die Gewichtsdifferenz von 59 kg (80 kg-21 kg) zu dividieren und mit der Differenz aus dem Schlachtgewicht des Ferkels abzüglich 21 kg, zu multiplizieren.
Wird aus den Mastdurchgängen der letzten 6 Monate eine abweichende durchschnittliche Gewichtsdifferenz nachgewiesen, so kann diese bei der Festsetzung des gemeinen Wertes berücksichtigt werden.