Jungbullen sind männliche Herdbuchtiere ab 9 Monate, die zur Zucht vorgesehen aber noch nicht gekört sind
2.6.1. Gemeiner Wert
Der gemeine Wert (GW) setzt sich zusammen aus dem Grundbetrag gemäß Nummer 2.6.2., dem Zuchtwertzuschlag gemäß Nummer 2.6.3. und einem Alters- und Körabschlag gemäß Nummer 2.6.4.
2.6.2. Grundbetrag
Der Grundbetrag wird rassespezifisch von der Tierseuchenkasse von M-V auf der Grundlage der Angaben der Zuchtorganisationen für einen gekörten Bullen mit 15 Monaten anhand des vorangegangenen Zuchtjahres (1.10.-30.09.) für die jeweilige Rasse ermittelt.
2.6.3. Zuchtwertzuschlag
Der Zuchtwertzuschlag errechnet sich gemäß Nummer 2.2.3.
2.6.4. Alters- und Körabschlag
Ab dem 9. Lebensmonat ist je angefangenem Lebensmonat bis zu einem Alter von 15 Monaten ein Altersabschlag von 45,00 Euro zu berechnen.
Für die fehlende Körung wird ein Abschlag von 300,00 Euro berechnet.