3. Mastrinder

3.1. Milchmastkälber

Milchmastkälber sind Kälber, die aus dem Geburtsbetrieb in einen Kälbermastbetrieb verbracht werden und mit dem Ziel eines Endgewichts von ca. 250 kg unter überwiegender Verfütterung von in der Regel Milchaustauscher endgemästet und dann geschlachtet werden.

3.1.1. Gemeiner Wert

Der gemeine Wert (GW) von Milchmastkälbern bis zu einem Alter von 14 Tagen ist anhand der Preisnotierungen für ab Hof verkaufte Kälber zu ermitteln (Wert A).
Ab dem 15. Lebenstag mit einem fiktiven Ausgangsgewicht von 48 kg ist bis zu einem Lebendgewicht von 250 kg ein Zuschlag je kg Gewichtszunahme hinzuzurechnen.
Der Zuschlag je kg wird aus der Differenz zwischen dem Wert A eines 48 kg schweren Kalbes zu Beginn der Mast und dem Wert B des Kalbes zum Mastende mit einem Lebendgewicht von 250 kg und deren Division durch die Gewichtsdifferenz von 202 kg nach folgender Formel berechnet:

GW\;=\;\frac{\left(Wert\;B\;-\;Wert\;A\right)}{202\;kg}\;\times\;\left(Lebendgewicht\;-\;48\;kg\right)\;+\;Wert\;A

Bei Gewichten unter 48 kg wird der Zuschlag pro kg negativ und damit zum Abschlag.

Wert\;B\;=\;amtliche\;Kalbfleischnotierung\;\times\;0,55\;\left(Ausschlachtkoeffizient\right)\;\times\;250\;kg

Milchmastkälber mit mehr als 250 kg Lebendgewicht sind als Schlachtkälber nach dem errechneten Schlachtgewicht gemäß Preisnotierung abzurechnen.

3.2. Männliche Fresser und Mastrinder

Männliche Fresser sind Kälber von Zweinutzungsrassen oder milchbetonten Rassen, die mit dem Ziel einer Mast bis zu etwa 650 kg Lebendgewicht in einer vorgeschalteten Aufzuchtphase bis zu einem Körpergewicht von ca. 200 kg gemästet werden.

Fresser mit einem Lebendgewicht größer 200 kg sind nach Nummer 3.2.2. zu bewerten.

Absetzer aus Fleischrassen (Mutterkuhhaltung) bis zu einem Lebendgewicht von 200 kg werden ebenfalls nach Nummer 3.2.2. bewertet.

3.2.1. Gemeiner Wert

Grundlage für die Berechnung des gemeinen Wertes stellt für Zweinutzungsrassen der 60-kg-Wert (XFF) und für milchbetonte Rassen der 48-kg-Wert (XFM, XMM, Sbt., Rbt.) eines Kalbes dar (Wert A).

Für reine Masthybriden (XFF) ist dafür der durchschnittliche Zuschlagspreis der Auktionsorte Weilheim in Oberbayern und Miesbach, für Masthybriden (XFM) der Zuschlagspreis der Erzeugergemeinschaft für Schlachtvieh Allgäu w. V. Kaufbeuren zugrunde zu legen. Bei Kälbern milchbetonter Rassen ist die Preisnotierung für Ab Hof verkaufte Kälber zu ermitteln.

Für männliche Fresser mit einem Lebendgewicht von 200 kg sind folgende Beträge (Wert B) zugrunde zu legen:

  1. Reine Mastrindkreuzungen (XFF): 813 Euro
  2. Masthybriden (XFM): 654 Euro
  3. Milchbetonte Rassen (XMM, Sbt., Rbt.): 467 Euro

 

Die 200 kg Werte können entsprechend der aktuellen Marktlage angepasst werden.

Höhere Grundpreise, sowohl für den Ankauf zu Mastbeginn, als auch für den Verkauf mit 200 kg sind nachzuweisen.

Der gemeine Wert für männliche Fresser mit einem Lebendgewicht bis 200 kg errechnet sich nach der Formel

Zweinutzungsrassen nach Buchstabe a:

GW\;=\;\frac{\left(Wert\;B\;-\;Wert\;A\right)}{140\;kg}\;\times\;\left(Lebendgewicht\;-\;60\;kg\right)\;+\;Wert\;A

Zweinutzungs- und milchbetonte Rassen nach Buchstabe b u. c:

GW\;=\;\frac{\left(Wert\;B\;-\;Wert\;A\right)}{152\;kg}\;\times\;\left(Lebendgewicht\;-\;48\;kg\right)\;+\;Wert\;A

Für Absetzer aus Fleischrassen (Mutterkuhhaltung) sind die durchschnittlichen Preiserlöse nach dem Verdener Absetzermarkt, differenziert nach Gewichtsklassen, Geschlecht und Rassen, zu berücksichtigen.

3.2.2. Männliche Mastrinder mit 201 bis 300 kg Lebendgewicht

Der gemeine Wert für männliche Mastrinder mit einem Lebendgewicht zwischen 201 und 300 kg berechnet sich aus dem handelsüblichen Betrag für Fresser mit 200 kg Lebendgewicht nach Nummer 3.2.1. und einem Aufschlag für Mehrgewichte über 200 kg.

Für Mehrgewichte sind folgende Aufschläge zu gewähren:

  1. Reine Mastrindkreuzungen: 1 Euro/kg brutto (0,93 Euro/kg netto)
  2. Masthybriden (XFM): 1 Euro/kg brutto (0,93 Euro/kg netto)
  3. Milchbetonte Rassen: 1 Euro/kg brutto (0,93 Euro/kg netto)

 

Die Werte können entsprechend der aktuellen Marktlage angepasst werden.

3.2.3. Männliche Mastrinder mit 301 bis 650 kg Lebendgewicht

Grundlage für diese Tiergruppe bilden der 300-kg-Preis (Wert A) und der 650-kg-Preis (Wert B).

Der 300-kg-Preis (Wert A) beträgt (basierend auf den Nummern 3.2.2.) für:

  1. Reine Mastrindkreuzungen (XFF): 906 Euro
  2. Masthybriden (XFM): 747 Euro
  3. Milchbetonte Rassen (XMM, Sbt., Rbt.): 560 Euro

 

Bei Mastrindern aus Fleischrassen (Mutterkuhhaltung) sind dabei die durchschnittlichen Preiserlöse nach dem Verdener Absetzermarkt, differenziert nach Geschlecht und Rassen, zu berücksichtigen.

Bei der Ermittlung des 650-Kilogramm-Preises (Wert B) für Tiere nach Buchstabe a bis c sind die Ausschlachtkoeffizienten und Handelsklassen folgender Tabelle zugrunde zu legen:

Milchbetonte RassenMasthybriden (XFM)Reine Mastrindkreuzungen (XFF)
HandelsklasseO3R2U2
Ausschlachtkoeffizient0,550,570,62

Tabelle: zu erwartende Handelsklassen und Ausschlachtkoeffizienten in Abhängigkeit von der Rasse männlicher Masttiere

Der gemeine Wert (GW) für männliche Masttiere mit einem Lebendgewicht von 301 bis 650 kg errechnet sich somit aus folgender Formel

GW\;=\;\frac{\left(Wert\;B\;-\;Wert\;A\right)}{350\;kg}\;\times\;\left(Lebendgewicht\;-\;300\;kg\right)\;+\;Wert\;A

3.2.4. Männliche Masttiere mit einem Lebendgewicht größer 650 kg (nur Fleischrassen)

Der gemeine Wert (GW) von Tieren mit einem Lebendgewicht größer 650 kg ist nach der amtlichen Preisnotierung für Rindfleisch zu ermitteln. Zu erwartende Handelsklassen und Ausschlachtkoeffizienten sind der Tabelle unter Nummer 3.2.3. zu entnehmen.

GW\;=\;Lebendgewicht\;\times\;amtliche\;Preisnotierung\;\times\;Ausschlachtkoeffizient

3.3. Weibliche Fresser und Mastrinder

Weibliche Fresser sind Kälber von Zweinutzungsrassen oder milchbetonten Rassen, die mit dem Ziel einer Mast bis zu etwa 550 bis 600 kg Lebendgewicht in einer vorgeschalteten Aufzuchtphase bis zu einem Körpergewicht von ca. 200 kg gemästet werden. Fresser mit einem Lebendgewicht größer 200 kg sind nach Nummer 3.3.2. zu bewerten.
Absetzer aus Fleischrassen (Mutterkuhhaltung) bis zu einem Lebendgewicht von 200 kg werden ebenfalls nach Nummer 3.3.2. bewertet.

3.3.1. Gemeiner Wert

Grundlage für die Berechnung des gemeinen Werts stellt für Zweinutzungsrassen (XFF) der 55 kg-Wert, bei Masthybriden (XFM) der 48 kg-Wert und für milchbetonte Rassen (XMM, Sbt., Rbt.) der 45 kg-Wert eines Kalbes dar (Wert A).
Für reine Masthybriden (XFF) ist dafür der durchschnittliche Zuschlagspreis der Auktionsorte Weilheim in Oberbayern und Miesbach, für Masthybriden (XFM) der Zuschlagspreis der Erzeugergemeinschaft für Schlachtvieh Allgäu w. V. Kaufbeuren zugrunde zu legen. Bei Kälbern milchbetonter Rassen ist die Preisnotierung für Ab Hof verkaufte Kälber zu ermitteln.

Für weibliche Fresser mit einem Lebendgewicht von 200 kg sind folgende Beträge (Wert B) zugrunde zu legen:

  1. Reine Mastrindkreuzungen (XFF): 579 Euro
  2. Masthybriden (XFM): 467 Euro
  3. Milchbetonte Rassen (XMM, Sbt., Rbt.): 280 Euro

Die 200 kg Werte können entsprechend der aktuellen Marktlage angepasst werden.
Höhere Grundpreise, sowohl für den Ankauf zu Mastbeginn, als auch für den Verkauf mit 200 kg sind nachzuweisen.

Der gemeine Wert für weibliche Fresser mit einem Lebendgewicht bis 200 kg errechnet sich nach der Formel
Zweinutzungsrassen nach Buchstabe a:

GW\;=\;\frac{\left(Wert\;B\;-\;Wert\;A\right)}{145\;kg}\;\times\;\left(Lebendgewicht\;-\;55\;kg\right)\;+\;Wert\;A

Zweinutzungsrassen nach Buchstabe b:

GW\;=\;\frac{\left(Wert\;B\;-\;Wert\;A\right)}{152\;kg}\;\times\;\left(Lebendgewicht\;-\;48\;kg\right)\;+\;Wert\;A

Milchbetonte Rassen nach Buchstabe c:

GW\;=\;\frac{\left(Wert\;B\;-\;Wert\;A\right)}{155\;kg}\;\times\;\left(Lebendgewicht\;-\;45\;kg\right)\;+\;Wert\;A

Für Absetzer aus Fleischrassen (Mutterkuhhaltung) sind die durchschnittlichen Preiserlöse nach dem Verdener Absetzermarkt, differenziert nach Gewichtsklassen, Geschlecht und Rassen, zu berücksichtigen.

3.3.2. Weibliche Mastrinder mit 201 bis 300 kg Lebendgewicht

Der gemeine Wert für weibliche Mastrinder mit einem Lebendgewicht zwischen 201 und 300 kg berechnet sich aus dem handelsüblichen Betrag für Fresser mit 200 kg Lebendgewicht nach Nummer 3.3.1. und einem Aufschlag für Mehrgewichte über 200 kg.

Für Mehrgewichte sind folgende Aufschläge zu gewähren:

  1. Reine Mastrindkreuzungen: 1 Euro/kg brutto (0,93 Euro/kg netto)
  2. Masthybriden (XFM): 1 Euro/kg brutto (0,93 Euro/kg netto)
  3. Milchbetonte Rassen: 1 Euro/kg brutto (0,93 Euro/kg netto)

 

Die Werte können entsprechend der aktuellen Marktlage angepasst werden.

3.3.3. Weibliche Mastrinder mit 301 bis 550 bzw. 600 kg Lebendgewicht

Grundlage für diese Tiergruppe bilden der 300 kg-Preis (Wert A) und der 550 bzw. 600 kg-Preis (Wert B).

Der 300 kg-Preis (Wert A) beträgt (basierend auf den Nummern 3.3.1 und 3.3.2) für weibliche Mastrinder:

  1. Reine Mastrindkreuzungen (XFF): 672 Euro
  2. Masthybriden (XFM): 560 Euro
  3. Milchbetonte Rassen (XMM, Sbt., Rbt.): 373 Euro

 

Bei Mastrindern aus Fleischrassen (Mutterkuhhaltung) sind dabei die durchschnittlichen Preiserlöse nach dem Verdener Absetzermarkt, differenziert nach Geschlecht und Rassen, zu berücksichtigen.

Bei der Ermittlung des 550 bzw. 600 kg-Preises (Wert B) für weibliche Tiere nach Buchstabe a bis c sind die Ausschlachtkoeffizienten und Handelsklassen folgender Tabelle zugrunde zu legen:

Milchbetonte RassenMasthybriden (XFM)Reine Mastrindkreuzungen
HandelsklasseO3R2U2
Ausschlachtkoeffizient0,530,550,58

Tabelle: zu erwartende Handelsklassen und Ausschlachtkoeffizienten in Abhängigkeit von der Rasse weiblicher Masttiere

Der gemeine Wert (GW) für weibliche Masttiere mit einem Lebendgewicht von 301 bis 600 kg (Mastrindkreuzung und Masthybriden nach Buchstabe a und b) errechnet sich somit aus folgender Formel

GW\;=\;\frac{\left(Wert\;B\;-\;Wert\;A\right)}{300\;kg}\;\times\;\left(Lebendgewicht\;-\;300\;kg\right)\;+\;Wert\;A

Bei Tieren aus der Färsenmast der milchbetonten Rassen nach Buchstabe c) ist aufgrund des geringeren Mastendgewichts folgende Formel zu nutzen:

GW\;=\;\frac{\left(Wert\;B\;-\;Wert\;A\right)}{250\;kg}\;\times\;\left(Lebendgewicht\;-\;300\;kg\right)\;+\;Wert\;A

Der 550 kg-Preis stellt hier den Wert B unter Anwendung der Handelsklasse O3 und eines Ausschlachtkoeffizienten von 0,53 dar.

3.3.4. Weibliche Masttiere mit einem Lebendgewicht größer 600 kg (nur Fleischrassen)

Der gemeine Wert GW) von weiblichen Tieren mit einem Lebendgewicht größer 600 kg ist nach der amtlichen Preisnotierung für Rindfleisch zu ermitteln. Zu erwartende Handelsklassen und Ausschlachtkoeffizienten sind der Tabelle unter Nummer 3.3.3. zu entnehmen.

GW\;=Lebendgewicht\;\times\;amtliche\;Preisnotierung\;\times\;Ausschlachtkoeffizient

Für alle nach Nummer 3 zu schätzenden Masttiere ist das Lebendgewicht der Tiere durch Wägung des Einzeltieres oder der Tiergruppe zu ermitteln. In begründeten Ausnahmefällen kann das Lebendgewicht geschätzt werden. In diesen Fällen sind die Gründe der Ausnahme sowie das Geburtsdatum des jeweiligen Tieres in der Schätzniederschrift anzugeben.

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