Wann muss NICHT nachgemeldet werden?Wenn bei einer bereits gemeldeten Tierart die Erhöhung nicht mehr als zehn Tiere bzw. bis zu 5 Bienen- oder Hummelvölker beträgt oder sich der Tierbestand durch Geburten im eigenen Bestand oder Ablegerbildung erhöht. 3. Januar 201815. Januar 2020