§ 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

  1. Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2025 in Kraft und am 31. Dezember 2025 außer Kraft
  2. Die Satzung wird in der Anlage Amtlicher Anzeiger des Amtsblattes Mecklenburg-Vorpommern und zusätzlich auf der Homepage der Tierseuchenkasse unter www.tskmv.de bekannt gemacht.
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