- Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2025 in Kraft und am 31. Dezember 2025 außer Kraft
- Die Satzung wird in der Anlage Amtlicher Anzeiger des Amtsblattes Mecklenburg-Vorpommern und zusätzlich auf der Homepage der Tierseuchenkasse unter www.tskmv.de bekannt gemacht.