- Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2026 in Kraft und am 31. Dezember 2029 außer Kraft.
- Die Satzung wird in der Anlage Amtlicher Anzeiger des Amtsblattes Mecklenburg-Vorpommern und zusätzlich auf der Homepage der Tierseuchenkasse unter www.tskmv.de bekannt gemacht.