Tiergesundheitsdienst
Die Errichtung von Tiergesundheitsdiensten dient der Verbesserung der Tiergesundheit und der Leistungsfähigkeit der Tierbestände. Durch die Verbesserung der Tiergesundheit soll das Risiko von Seuchenausbrüchen und somit die Zahlung von Entschädigungsleistungen nach dem Tiergesundheitsgesetz gesenkt werden.
Die Leistungen der Tiergesundheitsdienste können alle Tierhalter in Anspruch nehmen, deren Tiere sich zum Zeitpunkt der Maßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern befinden.
Die kostenfreie Beratungsleistung der Tiergesundheitsdienste und die Erstattung der Kosten für vereinbarte labordiagnostische Untersuchungen erfolgt im Rahmen der Gewährung einer De-minimis-Beihilfe.
Die Tiergesundheitsdienste üben keine kurative tierärztliche Tätigkeit aus.
Die Tätigkeit der Tiergesundheitsdienste und die Ergebnisse unterliegen der Vertraulichkeit.