Aufgaben des Bienengesundheitsdienstes
Der Bienengesundheitsdienst berät im Auftrag der Tierseuchenkasse Bienenhalter in allen tiergesundheitlichen Belangen. Dazu gehören insbesondere die
- Beratung zu allgemeinen oder speziellen Bienengesundheitsproblemen in der Bienenhaltung auf Anforderung des Bienenhalters oder seines Hoftierarztes nach Abstimmung mit dem Tierhalter,
- Unterstützung bei der Erstellung von Hygiene-, Behandlungs- oder Sanierungsprogrammen unter Einbeziehung des Hoftierarztes,
- Vorbereitung, fachliche Begleitung und Überwachung der durch die Tierseuchenkasse finanzierten Bienengesundheitsprogramme,
- Veranlassung und Auswertung von diagnostischen Untersuchungen und
- Zusammenarbeit mit den Hof- und/oder Amtstierärzten bei der Erkennung und Behandlung von oder Vorbeugung vor nicht bekämpfungspflichtigen Erkrankungen.
Der Bienengesundheitsdienst wirkt mit bei der
- Fortbildung von Bienenhaltern, Tierärzten und Bienensachverständigen,
- Durchführung von Forschungsprojekten auf Beschluss des Verwaltungsrates der Tierseuchenkasse,
- Erstellung und Kontrolle von Qualitätssicherungsprogrammen und
- Verbesserung des Schutzes der Verbraucher, der Bienen und der Umwelt.
Der Bienengesundheitsdienst kann auf Antrag des Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt M-V oder der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte bei der Durchführung amtlicher Aufgaben, insbesondere im Rahmen der Durchführung von Bekämpfungs- und Sanierungsprogrammen und bei der Bewältigung von Krisensituationen bei Auftreten gefährlicher Tierseuchen Amtshilfe leisten.