Liebe Imkerinnen und Imker,
erfreulicherweise wurden in Mecklenburg-Vorpommern während der letzten Jahre sehr wenige Fälle von Bienenvergiftung festgestellt. Seit 2014 konnte von allen eingesandten Proben lediglich in sechs Fällen eine Vergiftung nachgewiesen werden.
Kommt es dennoch zu einem Verdachtsfall, sollte jeder der Bienen hält wissen, wie man sich zu verhalten hat.
Die Gefahr einer Bienenvergiftung lässt sich im Vorfeld verringern, wenn man sich mit den Landwirten vor Ort in Verbindung setzt, mit ihnen die Standorte und Ausbringungszeiten abspricht und seine Völker möglichst nicht direkt an die Feldränder stellt.
Ein gemeinsames Treffen der ortsansässigen Imker mit den Landwirten aus der Umgebung zum gegenseitigen Informationsaustausch kann auf keinen Fall schaden. Kommunikation erhöht das Vertrauen und verringert ungewollte Bienenschäden.
Bevor Sie einen Verdacht melden, seien Sie selbstkritisch. Nur zu oft stellen sich am Ende die Varroamilbe und die von ihr übertragenen Viren als Todesursache heraus. Überdenken Sie Ihre Behandlungsstrategie und begeben Sie sich auf Spurensuche. Befindet sich im oberen Bereich der Zellwände Milbenkot? Entdecken Sie viele Bienen mit verkrüppelten Flügeln und verkürztem Hinterleib? Fallen Ihnen viele Milben entgegen, wenn Sie eine Brutwabe mit offenen Zellen auf einem weißen Blatt Papier ausschlagen? Sind Sie sich bei Ihrer Diagnose unsicher, ziehen Sie erfahrene Kollegen oder Bienensachverständige zurate.
Gibt es einen ernst zu nehmenden Verdacht, rufen Sie unverzüglich den Pflanzenschutz-Regionaldienst an. Eine Liste der Ansprechpartner finden Sie auf der Internetseite der TSK M-V. Betreten Sie nicht die Felder der Landwirte und sammeln Sie keine toten Bienen auf. Damit die Proben bei einer eventuellen Gerichtsverhandlung Bestand haben, dürfen sie nur vom Pflanzenschutzdienst entnommen werden. Füllen Sie mit einem Mitarbeiter des Regionaldienstes den „Antrag auf Untersuchung von Bienenvergiftungen“ aus (siehe unten). Sowohl die Probenentnahme als auch die darauffolgenden Laboranalysen sind gebührenfrei.
Entdecken Sie den Schaden an einem Wochenende oder besteht die Gefahr, dass tote Bienen, die vor dem Flugloch liegen, durch ungünstige Witterungsverhältnisse unbrauchbar werden könnten, sichern Sie die Bienenprobe vor mindestens einem glaubhaften Zeugen, z. B. der Polizei oder einem Amtstierarzt.
Folgen Sie bei der Probenentnahme den Anweisungen des Julius-Kühn-Institutes (siehe unten) und kontaktieren Sie so bald wie möglich den Pflanzenschutzdienst. Dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos.
Ist die Probenmenge ausreichend, können seit 2018 in Mecklenburg-Vorpommern alle Proben zur Untersuchung auf Bienenvergiftung automatisch aufgeteilt werden. Ein Teil (mind. 1.000 Bienen) wird vom Julius-Kühn-Institut in Braunschweig auf Pflanzenschutzmittelrückstände untersucht, der andere Teil (mind. 50 Bienen) geht an das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V in Rostock. Dort kann im Rahmen der Laboranalyse der Nachweis bestimmter Viren erbracht werden. Zudem werden die Bienenproben routinemäßig auf Varroa-Befall und Nosema untersucht.
Diese Vorgehensweise ermöglicht es, einen umfassenderen Erkenntnisstand über die Todesursache Ihrer Völker zu bekommen, um so geeignete Maßnahmen ergreifen zu können.
Gesunde Bienen und viel Spaß am Imkern
wünscht Ihnen
Tobias Dittmann
Fachberater für Imkerei