Informationen zu den Beiträgen
Die Beitragsveranlagung erfolgt auf der Grundlage des § 20 des Tiergesundheitsgesetzes (TierGesG) in Verbindung mit § 20 des Ausführungsgesetzes von M-V zum Tiergesundheitsgesetz (TierGesGAG) und der jeweils gültigen Beitragssatzung. Der Verwaltungsrat der TSK legt in einer jährlichen Satzung die Beitragserhebung und -sätze für Tierbesitzer und Tierkaufleute fest.
Anworten auf häufig gestellte Fragen sowie weiterführende Hinweise finden Sie in den FAQ.