Beiträge 2022


Meldepflichtige Tierarten

# Beitrag 2022 / Tier in €

Rinder, einschl. Bisons, Wisente und Wasserbüffel

 

Rinder, einschl. Bisons, Wisente und Wasserbüffel

1,90

Schweine

 

in Stallhaltung

1,15

als amtlich kontrollierter Bestand mit anerkanntem Hygieneprogramm

0,80

mit Auslaufhaltung

2,15

in Freilandhaltung

8,00

Schafe und Ziegen

 

Schafe und Ziegen unter neun Monate

beitragsfrei

Schafe und Ziegen älter als neun Monate

1,00

Pferde, Esel, Maulesel, Maultiere

 

Pferde, Esel, Maulesel, Maultiere

2,50

Geflügel

 

Hühnergeflügel

 

– Masthähnchen

0,04

– Bruderhähne

0,05

– Junghennen bis 18. Lebenswoche

0,06

– Legehennen älter als 18. Lebenswoche

0,08

– sonstige Hühner, einschl. Perlhühner, Rebhühner, Fasane und Wachteln

0,028

Truthühner

0,32

Enten, Gänse

0,04

Elterntiere in gewerblicher Haltung
(Legehennen-, Masthähnchen-, Truthühner-, Enten- und Gänseeltern-/großelterntiere)

0,20

Brütereien (Küken)
(durchschnittliche Anzahl Küken pro Tag)

nach o. g. Geflügelart

Laufvögel

0,50

Tauben sind meldefrei. Keine Erhebung von Beiträgen

 

Bienen und Hummeln

 

Bienen und Hummeln

1,50 je Volk

Fische

 

Fische sind meldefrei. Keine Erhebung von Beiträgen

 

Der Mindestbeitrag von 5,00 € wird von Tierhaltern erhoben, deren Gesamtbeitrag für Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Pferde, Geflügel und/oder Bienen- und Hummelvölker nicht den Mindestbeitrag überschreitet.

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