Beiträge für Viehhandelsunternehmen und Viehsammelstellen für 2023

Mindestbeitrag

Der Mindestbeitrag von 50 € wird unabhängig von der im Vorjahr umgesetzten Rinder, Pferde, Schafe, Ziegen und/oder Geflügel erhoben, sofern der zu erhebende Gesamtbetrag des Unternehmens nicht den Mindestbeitrag überschreitet.

Berechnung

Veranlagt werden acht Prozent der im Vorjahr umgesetzten Zucht- und Nutztiere in Höhe der satzungsgemäß festgelegten Sätze für diese Tierart im aktuellen Jahr.

Für das Jahr 2023 erfolgt die Veranlagung der ermittelten Tierzahl durch die TSK von M-V wie folgt:

  1. Rinder (einschließlich Bisons, Wisente und Wasserbüffel) 2,50 Euro je Tier
  2. Schweine 2,15 Euro je Tier
  3. Schafe und Ziegen 1,00 Euro je Tier
  4. Pferde 2,00 Euro je Tier
  5. Geflügel 0,416 Euro je Tier

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