Linksammlung zu Themen der Bienengesundheit und der imkerlichen Praxis

Linksammlung zu Themen der Bienengesundheit und der imkerlichen Praxis

Varroabekämpfungskonzepte

Deutschland

AG des Institutes der Bienenforschung e. V. ⇒ Link

Niedersachsen ⇒ Link

Landesanstalt für Bienenkunde der Universität Hohenheim ⇒ Link

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ⇒ Link

Österreich Link

Schweiz Link

 

Allgemeine Themen der Bienengesundheit und der imkerlichen Praxis

Deutschland

Institut für Bienenkunde Celle ⇒ Link

Landesanstalt für Bienenkunde der Universität Hohenheim ⇒ Link

Fachzentrum für Bienen und Imkerei Mayen ⇒ Link

Varroawetter – ein Service des Fachzentrums für Bienen und Imkerei Mayen ⇒ Link

Institut für Bienenkunde Oberursel der Goethe-Universität Frankfurt a. Main ⇒ Link

Bieneninstitut Kirchhain – Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen ⇒ Link

Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau ⇒ Link

Länderinstitut für Bienenkunde Hohen Neuendorf ⇒ Link

Imkerakademie (Landwirtschaftskammer NRW) ⇒ Link

Die Honigmacher (Landwirtschaftskammer NRW) ⇒ Link

Verein zur Förderung der Bienenkunde der Landwirtschaftskammer NRW ⇒ Link

Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Freiburg ⇒ Link

Österreich

AGES ⇒ Link

Schweiz

BienenSchweiz – Imkerverband der deutschen und rätoromanischen Schweiz ⇒ Link

Agroscope ⇒ Link

Einmal ist keinmal …

Einmal ist keinmal …

Liebe Imkerinnen und Imker,
spätestens im Juli sollte man mit der Varroa-Befallskontrolle beginnen. Die Schadschwellen der Institute dienen als Orientierung. Ab ca. fünf bis zehn gefallenen Milben pro Tag im Juli und einer halben Milbe pro Tag im Oktober besteht unmittelbarer Handlungsbedarf.
Bei hohen Völkerzahlen oder wenig Zeit werden verständlicherweise meist alle Völker in gleicher Weise behandelt. In dieser Situation empfiehlt sich eine frühzeitige Behandlung nach der Honigernte, um einerseits die Aufzucht der Winterbienen möglichst wenig zu beeinträchtigen, aber vor allem, um die Milben und Virenlast auf niedrigem Niveau zu halten. Verbleiben den Bienen kaum Reserven, muss erst gefüttert werden. Der Freizeitimker hat die Chance, individueller vorzugehen und somit den Medikamenteneinsatz zu reduzieren und gleichzeitig wichtige Erkenntnisse über die Entwicklungsdynamiken der Varroamilbe zu sammeln.

Eine Kontrolle ist keine Kontrolle!
Einmalig durchgeführte Kontrollen haben keine hohe Aussagekraft. Wer ab Juli bis zum Ende der Flugzeit die Möglichkeit hat, alle drei bis vier Wochen eine Kontrolle durchzuführen, wird feststellen, dass die Milbenlast von Volk zu Volk und von Monat zu Monat stark variieren kann. Nur so bekommt man allmählich ein gutes Gespür dafür, wie es um seine Völker bestellt ist.
Liegen die gezählten Milben weit unter den bekannten Schadschwellen, kann vorerst auf eine Behandlung verzichtet werden.*)

Wer diesem Prinzip folgt, geht auf der einen Seite zwar ein erhöhtes Risiko ein, da Kontroll- oder Behandlungsfehler gravierendere Auswirkungen haben, als wenn man nach dem „Gießkannenprinzip“ (s. o.) arbeitet und bei allen Völkern zwei Sommer- sowie eine Winterbehandlung durchführt. Auf der anderen Seite mutet man dadurch seinen Bienen nur so viel zu, wie sie benötigen.
Bei dieser Vorgehensweise sollte man über einige Jahre Erfahrung verfügen und vorerst nur mit
einem oder wenigen Völkern beginnen, bis man Vertrauen in sein eigenes Handeln und die Verlässlichkeit der Befallschwellen gewonnen hat.

Ergebnisse richtig interpretieren
Ein starker Milbenfall kurz nach einer Behandlung hat wenig Aussagekraft. Entscheidend ist, wie viele Milben im Volk geblieben sind. Es zählt nur der natürliche Milbenfall, der sich laut Lehrmeinung z. B. nach einer Ameisensäurebehandlung ab ca. der 2.-3. Woche einstellt. Erst dann ist eine erneute Kontrolle sinnvoll. Zusätzlich kann der Bestand trotz erfolgreicher Behandlung durch zusammenbrechende Völker aus der Umgebung wieder stark mit Milben infiziert werden. Hier hilft wie oben beschreiben, nur eine regelmäßige Kontrolle und das Einengen der Fluglöcher.

Warum ein erhöhtes Risiko eingehen?
Durch die individuelle Behandlung erkennen wir Völker, die besser mit der Milbe zurecht-kommen. Ich erinnere mich an einen Vortrag von Herrn Dr. Büchler vom Bieneninstitut Kirchhain, in dem er es sinngemäß wie folgt formuliert hat:

Würden wir, parallel zu der aktuellen und wichtigen Zuchtarbeit, von den lokal angepassten Völkern, die neben ihren anderen erwünschten Eigenschaften zusätzlich gut mit der Milbe zurechtkommen, Königinnen nachziehen und die anderen Völker mit diesen Königinnen umweiseln, sollte es uns dann nicht langfristig gelingen, die Widerstandsfähigkeit der Landbiene zu stärken?

Momentan noch eine schöne Utopie – dennoch gilt bei der Verabreichung von Tierarzneimitteln für die Biene der gleiche Grundsatz wie für alle anderen Nutztiere: So wenig wie möglich, so viel wie nötig.

Gesunde Bienen und viel Spaß beim Imkern
wünscht Ihnen

Tobias Dittmann
Fachberater für Imkerei der Tierseuchenkasse von M-V

*) In Deutschland besteht eine Behandlungspflicht für Bienenvölker. Auch biotechnische Maßnahmen ohne Medikamenteneinsatz werden als Behandlung anerkannt. Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Veterinäramt.

Fachgerechte Hornissenumsiedlung und Wespenberatung

Fachgerechte Hornissenumsiedlung und Wespenberatung

LK Vorpommern-Rügen

Diethard Hoffmann
Tel. 038320 64779
hoffmanndiethard@gmail.com

LK Mecklenburgische Seenplatte

Gernot Kunzemann
Tel. 0171 3389144
g.kunzemann@t-online.de

Henry Fritz
Tel. 0151 560183380

LK Vorpommern-Greifswald

Johann-Christoph Kornmilch
Tel. 03834 813095 oder 0174 7369158
mail@bienenhotel.de

LK Ludwigslust-Parchim

Holger Wollenberg
Tel. 0172 3120226
h.wollenberg@t-online.de

Willfried Klammer
Tel. 038483 22244
znl.klammer@t-online.de

LK Vorpommern-Rügen

Frank Rusch
Tel. 0173 2472634

Stadt Schwerin

Ronald Schünemann
Tel. 0176 55036056
huweho-schutz@online.de

Isofluran – Betäubung durch Landwirt möglich

Isofluran – Betäubung durch Landwirt möglich

Sauenhalter dürfen ihre Ferkel vor einer Kastration künftig selbst betäuben.
Der Bundestag billigte am 28. Juni 2019 eine entsprechende Verordnung. Die Neuregelung ermöglicht es Landwirten, die Ferkel nach einer entsprechenden Schulung mit dem Gas Isofluran zu betäuben.

Um den entsprechenden Sachkundenachweis zu erlangen, müssen die Bewerber mindestens 18 Jahre alt sein sowie eine einschlägige Berufsausbildung bzw. Studium oder berufliche Erfahrung im Umgang mit Ferkeln nachweisen können. Zudem müssen sie einen theoretischen Lehrgang sowie eine Praxisphase unter Anleitung eines fachkundigen Tierarztes mit anschließender Prüfung absolvieren.

Der frühe Vogel fängt den Käfer

Der frühe Vogel fängt den Käfer

Liebe Imkerinnen und Imker,

es sind nun schon einige Jahre ins Land gezogen, seit der Kleine Beutenkäfer 2014 in Italien eingeschleppt wurde. Man kann zwar von einem gewissen Eindämmungserfolg reden, die Bekämpfungsmaßnahmen, um den Käfer auszurotten, waren jedoch bisher vergeblich.

Wie das Kaninchen vor der Schlange schauen wir gebannt nach Italien. Dabei könnte dieser kleine flug- und anpassungsfähige Schädling aus jedem Land zu uns kommen, denn die Handelswege für illegal eingeführte Kunstschwärme und Bienenvölker sind unergründlich.

Um die Gefahr einer Einschleppung zu minimieren, empfehlen der Imkerverband M-V und der BGD den Kauf von lokal angepassten Bienen aus der Region. Um dies zu erleichtern, wurde die Bienenbörse eingerichtet (k Webseite des Imkerverbandes M-V).

Die Erfahrung hat gezeigt: Nur bei einer Früherkennung besteht die Chance auf erfolgreiche Bekämpfung des Kleinen Beutenkäfers.

Solange der Käfer in Europa lebt, sollten wir wachsam sein. Die Schweiz, Österreich und das Bundesland Bayern haben bereits ein Monitoring-Programm zur Früherkennung des Kleinen Beutenkäfers installiert. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es ab sofort und mit freundlicher Unterstützung vieler Veterinärämter, dem Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei und dem Institut für Bienenkunde und Imkerei an der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau in Veitshöchheim das „Freiwillige Überwachungsprogramm zur Früherkennung des Kl. Beutekäfers“.

Wie funktioniert das freiwillige Überwachungsprogramm?

Es werden Öl-Fallen mit Gebrauchsanweisung zum Fangen des Kleinen Beutenkäfers im Rahmen des AFB-Monitorings vom zuständigen Veterinäramt an die Imkerinnen und Imker verteilt. Nach dem Einsatz der Fallen werden alle Teilnehmer um freiwillige Rückmeldung per E-Mail, Telefon oder Post gebeten, um später eine unscharfe Karte über die Verteilung der beprobten Imkereien erstellen zu können. Als Angabe genügen Name, Ihre Registriernummer, die Sie vom Veterinäramt erhalten haben und der ungefähre Standort der Völker. Alle Daten werden vertraulich behandelt und nur für dieses Programm verwendet. Die grafische Darstellung der beprobten Imkereien wird nicht veröffentlicht.

Bei Interesse, fragen Sie bitte bei Ihrem zuständigen Veterinäramt an ob dieses am Programm teilnimmt und noch Imkerinnen oder Imker gesucht werden. Für die Imkervereine oder Interessengemeinschaften, die mehr über den Kleinen Beutenkäfer und den Gebrauch der Falle erfahren möchten, bietet der Bienengesundheitsdienst einen gebührenfreien Vortrag an.

In der Hoffnung auf rege Beteiligung am freiwilligen Überwachungs­programm ohne Fund wünsche ich Ihnen weiterhin viel Freude an Ihren Bienen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Tobias Dittmann
Fachberater für Imkerei
der Tierseuchenkasse von M-V

Was tun bei Verdacht auf Bienenvergiftung?

Was tun bei Verdacht auf Bienenvergiftung?

Liebe Imkerinnen und Imker,

erfreulicherweise wurden in Mecklenburg-Vorpommern während der letzten Jahre sehr wenige Fälle von Bienenvergiftung festgestellt. Seit 2014 konnte von allen eingesandten Proben lediglich in sechs Fällen eine Vergiftung nachgewiesen werden.

Kommt es dennoch zu einem Verdachtsfall, sollte jeder der Bienen hält wissen, wie man sich zu verhalten hat.

Die Gefahr einer Bienenvergiftung lässt sich im Vorfeld verringern, wenn man sich mit den Landwirten vor Ort in Verbindung setzt, mit ihnen die Standorte und Ausbringungszeiten abspricht und seine Völker möglichst nicht direkt an die Feldränder stellt.

Ein gemeinsames Treffen der ortsansässigen Imker mit den Landwirten aus der Umgebung zum gegenseitigen Informationsaustausch kann auf keinen Fall schaden. Kommunikation erhöht das Vertrauen und verringert ungewollte Bienenschäden.

Bevor Sie einen Verdacht melden, seien Sie selbstkritisch. Nur zu oft stellen sich am Ende die Varroamilbe und die von ihr übertragenen Viren als Todesursache heraus. Überdenken Sie Ihre Behandlungsstrategie und begeben Sie sich auf Spurensuche. Befindet sich im oberen Bereich der Zellwände Milbenkot? Entdecken Sie viele Bienen mit verkrüppelten Flügeln und verkürztem Hinterleib? Fallen Ihnen viele Milben entgegen, wenn Sie eine Brutwabe mit offenen Zellen auf einem weißen Blatt Papier ausschlagen? Sind Sie sich bei Ihrer Diagnose unsicher, ziehen Sie erfahrene Kollegen oder Bienensachverständige zurate.

Gibt es einen ernst zu nehmenden Verdacht, rufen Sie unverzüglich den Pflanzenschutz-Regionaldienst an. Eine Liste der Ansprechpartner finden Sie auf der Internetseite der TSK M-V. Betreten Sie nicht die Felder der Landwirte und sammeln Sie keine toten Bienen auf. Damit die Proben bei einer eventuellen Gerichtsverhandlung Bestand haben, dürfen sie nur vom Pflanzenschutzdienst entnommen werden. Füllen Sie mit einem Mitarbeiter des Regionaldienstes den „Antrag auf Untersuchung von Bienenvergiftungen“ aus (siehe unten). Sowohl die Probenentnahme als auch die darauffolgenden Laboranalysen sind gebührenfrei.

Entdecken Sie den Schaden an einem Wochenende oder besteht die Gefahr, dass tote Bienen, die vor dem Flugloch liegen, durch ungünstige Witterungsverhältnisse unbrauchbar werden könnten, sichern Sie die Bienenprobe vor mindestens einem glaubhaften Zeugen, z. B. der Polizei oder einem Amtstierarzt.

Folgen Sie bei der Probenentnahme den Anweisungen des Julius-Kühn-Institutes (siehe unten) und kontak­tieren Sie so bald wie möglich den Pflanzenschutzdienst. Dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos.

Ist die Probenmenge ausreichend, können seit 2018 in Mecklenburg-Vorpommern alle Proben zur Untersuchung auf Bienenvergiftung automatisch aufgeteilt werden. Ein Teil (mind. 1.000 Bienen) wird vom Julius-Kühn-Institut in Braunschweig auf Pflanzenschutzmittelrückstände untersucht, der andere Teil (mind. 50 Bienen) geht an das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V in Rostock. Dort kann im Rahmen der Laboranalyse der Nachweis bestimmter Viren erbracht werden. Zudem werden die Bienenproben routinemäßig auf Varroa-Befall und Nosema untersucht.

Diese Vorgehensweise ermöglicht es, einen umfassenderen Erkenntnisstand über die Todesursache Ihrer Völker zu bekommen, um so geeignete Maßnahmen ergreifen zu können.

Gesunde Bienen und viel Spaß am Imkern
wünscht Ihnen

Tobias Dittmann
Fachberater für Imkerei

Informationen für Tierhalter

Informationen für Tierhalter

Die Tierseuchenkasse informiert


Sichern Sie sich Ihre Ansprüche!
Beachten Sie bitte die Einhaltung aller Voraussetzungen!

Sehr geehrte Tierhalterin, sehr geehrter Tierhalter,
auch in diesem Jahr möchten wir Ihnen einige wichtige Hinweise geben.
In den letzten Jahren gab es wiederholt Geflügelpestfälle in Mecklenburg-Vorpommern. Ein Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in Deutschland wäre für die Schweinehalter mit immensen wirtschaftlichen Schäden verbunden.

Um die Gefahr von Erregereinschleppungen in Haustierbestände zu reduzieren, wurden u. a. in der Geflügelpest-Verordnung sowie in der Schweinehaltungshygieneverordnung sogenannte Biosicherheitsmaßnahmen festgelegt. Damit verpflichtet der Gesetzgeber die Geflügel- und Schweinehalter, ihre und andere Bestände durch seuchenhygienische Schutzmaßnahmen vor dem Ausbruch einer Seuche zu schützen. Auch für andere Tierarten, wie Rinder, Schafe, Ziegen oder Bienenvölker gelten Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Tierbestände.

Wenn die rechtlichen Verpflichtungen nicht eingehalten werden, hat das auch Auswirkungen auf die Leistungen der TSK M-V, denn es entfällt dann grundsätzlich der Anspruch auf die Entschädigung. Nur bei geringer Schuld kann eine teilweise Entschädigung erfolgen.

Beachtung und Umsetzung der Biosicherheit                √

Eine weitere Voraussetzung für die Sicherung der Leistungen der TSK M-V ist die korrekte Meldung und Nachmeldung der Tierzahlen und die vollständige und fristgerechte Zahlung der Beiträge. Bitte vergessen Sie auch nicht die Nachmeldung, wenn sich die Tierzahl im laufenden Jahr auch nur kurzzeitig gegenüber der zum Stichtag gemeldeten Tierzahl erhöht bzw. neue Tierarten hinzukommen.

Fristgerechte Tierzahlmeldung und Nachmeldung      √
                                                                                                                     ⇒  Beitragssatzung
Fristgerechte und vollständige Beitragszahlung           √                                      


Für die Sicherung Ihrer Ansprüche gegenüber der TSK M-V ist eine fristgerechte und vollständige Antragstellung zu beachten. Der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Beihilfeantrag muss vor einer Probenahme oder anderen Maßnahmen, am besten mit der Tierzahlmeldung, in der TSK M-V vorliegen.
Im Tierseuchenfall wenden Sie sich rechtzeitig an Ihr zuständiges Veterinäramt. Das Veterinäramt ordnet nicht nur die Bekämpfungsmaßnahmen an, es nimmt auch die Schätzung Ihres Tierbestandes vor und unterstützt Sie bei Ihrer fristgerechten und vollständigen Antragstellung auf eine Entschädigung.

Fristgerechte und vollständige Antragstellung           √     ⇒  Beihilfesatzung

Um sich Ihre Leistungsansprüche zu sichern, möchten wir Sie dringend darauf hinweisen, dass Sie die rechtlichen Vorgaben einhalten müssen. Dies gilt auch für die Melde- und Beitragspflicht sowie die fristgerechte und vollständige Antragstellung.

Die Ihnen in diesem Schreiben gegebenen Hinweise erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit, weitere Informationen finden Sie unter www.tskmv.de und erhalten Sie in Ihrem zuständigen Veterinäramt in Ihrem Landkreis.

Ihre Tierseuchenkasse

Infobrief – Mit hellen Waben ins neue Jahr!

Infobrief – Mit hellen Waben ins neue Jahr!

Einladung zur weihnachtlichen Wabenschmelzparty!

Liebe Imkerinnen und Imker,

Wabenhygiene gehört zu den Grundpfeilern der guten imkerlichen Praxis. Wachs hat ein langes Gedächtnis. Umweltgifte können sich über die Jahre darin anreichern und Ihre Bienenvölker schädigen. Zudem können Völker durch Räuberei Faulbrutsporen eintragen. Verteilt man diese Waben im nächsten Frühjahr an seine Jungvölker, sind diese ebenfalls infiziert. Wer Futterwaben unbedingt aufheben möchte, ist gut beraten, einmal im Jahr eine Futterkranzprobe einzusenden. Waben aus kranken oder toten Völkern sollten grundsätzlich eingeschmolzen werden. Durch den Aufbau eines eigenen Wachskreislaufes minimieren Sie das Risiko von Schadstoffeinlagerungen.

Mit einer kompletten Brutentnahme pro Jahr erreichen Sie, dass Ihre Völker auf einen Schlag einen neuen Wabenbau errichten. Zusätzlich fördern Sie die Gesundheit Ihrer Bienen, indem Sie mit diesem Eingriff den Milbenbefall und den Medikamenteneinsatz stark verringern und gleichzeitig der Amerikanischen Faulbrut vorbeugen.

Es gibt zahlreiche Gründe, warum so eine wichtige Maßnahme wie das Einschmelzen von Waben verschoben wird. Sind darüber hinaus die Wabenlager nicht bienendicht, können sie eine ernst zu nehmende Gefahr für umliegende Bienenstände werden.

Starten Sie mit hellen Waben ins neue Jahr! Der Bienengesundheitsdienst bietet eine gebührenfreie Wabenschmelzaktion in Mecklenburg-Vorpommern an: Zur Verfügung gestellt und frei Haus geliefert wird ein ca. 25-30 Waben fassender Dampfwachsschmelzer mit einem leistungsstarken Brenner. Bei Bedarf berate ich Sie gerne vor Ort über Themen der Bienengesundheit und wie Sie Ihr Wabenmanagement optimieren können.

Um den Aufwand zu reduzieren, sollten pro Anfahrt mindestens 100 Waben bereitgestellt werden.

Wenn Sie sich mit mehreren Imkerinnen und Imkern aus der Umgebung zusammenschließen, ist diese Menge schnell erreicht. Benötigt werden eine Gasflasche, ein Wasseranschluss und genügend Eimer für Ihr Wachs und den Trester. Eine Kanne mit heißem Kaffee kann auch nicht schaden …

Nutzen Sie die Gelegenheit und befreien Sie sich vom alten Wabenwerk!

Dieses Angebot gilt bis Ende Februar 2019!

Terminvereinbarungen unter: 0176 94133180 oder t.dittmann@tskmv.de

Eine besinnliche Weihnachtszeit wünscht Ihnen

Tobias Dittmann
Fachberater für Imkerei

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