Bewegung in der Ferkelkastration

Bewegung in der Ferkelkastration

Schweine werden gehalten, damit Menschen das Fleisch der Tiere als wertvolles Lebensmittel genießen können.

Allein aus diesem Grund werden die männlichen Ferkel seit Jahrhunderten kastriert, da es bei der Zubereitung des Fleisches unkastrierter männlicher Tiere zu unan­genehmen Fleischgeruch kommen kann. Dieser Geruch tritt bei männlichen Tieren mit dem Eintritt der Geschlechtsreife in unterschiedlicher Ausprägung auf und wird auch nicht von allen Verbrauchern gleichermaßen wahrgenommen. Aus vorbeu­gendem Verbraucherschutz und zur Ressourcenschonung werden daher weltweit Jungferkel kastriert – in Deutschland unter Schmerzmitteln. Auf die Kastration männ­licher Ferkel werden Landwirte deshalb auch kaum verzichten können.

Um den typischen Ebergeruch im Schweinefleisch zu vermeiden, der beim Verbraucher nicht akzeptiert wird, erfolgt die Kastration der Ferkel in den ersten Lebenstagen. Alternativ stehen derzeit drei Verfahren zur Verfügung, die bereits in der Praxis geprüft werden:

  1. die Jungebermast,
  2. die Jungebermast mit Impfung gegen den Ebergeruch (die so genannte Immunokastration) und
  3. die chirurgische Kastration unter Inhalations- oder Injektionsnarkose.

Außerdem soll der in Dänemark angewandte „Skandinavische Weg“ getestet werden. Darunter versteht man eine Kastration nach einer Lokalanästhesie, die durch den Landwirt vorgenommen wird. Dafür müssen aber sowohl das Tierschutzgesetz als auch das Arzneimittelgesetz geändert werden. Alle vier Möglichkeiten sind noch nicht ausreichend wissenschaftlich erforscht und beschrieben.

Findet die Politik beim Thema Ferkelkastration weiter keine pragmatische Lösung, steht die Existenz vieler deutscher Ferkelerzeuger auf dem Spiel. Auch verlieren nicht kastrierte Schweine – ob geimpft oder nicht –immer weiter an Boden auf dem Markt. Gerade dänische und niederländische Ferkel, die unter lokaler Betäubung bzw. CO2-Narkose kastriert wurden, dürften ab dem kommenden Jahr einen riesigen Wettbewerbsvorteil besitzen und verstärkt auf die Reise nach Deutschland geschickt werden.

Der Ruf nach der Zulassung des vierten Weges, der Lokalanästhesie, als Alternative zur betäubungslosen Ferkelkastration wird in der Praxis immer lauter. Das Tierschutzgesetz sieht bislang vor, dass die betäubungslose Kastration der Ferkel ab 1. Januar 2019 verboten ist.

Einige Bundesländer setzen sich dafür ein, dass bei Ferkeln eine Kastration ohne Betäubung für eine begrenzte Zeit weiterhin zulässig ist. Dazu müsste eine Änderung des Tierschutzgesetzes erfolgen. Besagte Bundesländer haben diesbezüglich eine Bundesinitiative gestartet. Niedersachsen möchte die Übergangsregelung um drei Jahre verlängern. Die bayrische Initiative zielt bislang auf eine Übergangsregelung bis zum 31. Dezember 2023 ab.

Allerdings hat der Agrarausschuss des Bundesrates im September 2018 gegen einen zeitlichen Aufschub des zum Jahresende greifenden Verbotes der betäubungslosen Ferkelkastration gestimmt. Bayern hatte den Aufschub beantragt. Auch die Plenarsitzung der Länderkammer am 21. September 2018 brachte keinen mehrheitsfähigen Antrag für eine längere Übergangsfrist zustande.

Unsere Tierhalter benötigen dringend eine klare und gangbare Perspektive für die Ferkelkastration. Hier seien praxistaugliche und umsetzbare Alternativen zu den bisherigen Verfahren gefordert. Ein Inkrafttreten des Verbots der betäubungslosen Ferkelkastration zum 01. Januar 2019 unter den gegenwärtigen Bedingungen würde in Deutschland zu erheblichen Strukturveränderungen in der hiesigen Schweinehaltung führen und die Ferkelproduktion einbrechen lassen. Die Sauenhalter in Deutschland wären nicht mehr wettbewerbsfähig und noch mehr Ferkel, insbesondere aus Dänemark und den Niederlanden, würden importiert.

Die Koalitionsparteien haben sich am 02.11.2018 auf einen Gesetzentwurf verständigt, mit dem die Übergangsfrist bis zum vollständigen Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration um zwei Jahre verlängert wird.

Leptospirose beim Schwein

Leptospirose beim Schwein

Die Leptospirose der Schweine ist eine bakterielle Erkrankung. Verursacht wird die Leptospirose durch Schraubenbakterien, den Leptospiren. Innerhalb der krank machenden Arten unterscheidet man insgesamt mehr als 200 Erregertypen, so genannte Serovare. In neueren Studien ließ sich das Serovar Leptospira Bratislava am häufigsten nachweisen, gefolgt von Leptospira Copenhageni und Leptospira Australis. Das Serovar Leptospira Pomona, das noch vor Jahren in den Schweine­beständen sehr verbreitet und für die die klinische Erkrankung der Sauen verantwort­lich war, findet man jetzt nicht mehr so gehäuft.

Für die beiden Serovare Bratislava und Pomona gilt das Schwein als Hauptwirt und ist dadurch sehr empfänglich für diese beiden Erregertypen. Schweine, die diese Erreger aufgenommen haben können ein Leben lang infiziert bleiben, wenn die Erkrankung nicht behandelt wird.

Vorkommen und Übertragung

Als Erregerreservoire dienen wildlebende Säugetiere, insbesondere Mäuse und Ratten, ebenso wie Haustiere. Leptospiren persistieren lange in den Nieren und im Geschlechtsapparat. In feuchter und warmer Umgebung können Leptospiren lange überleben (kontaminierter Harn!). Über die Schleimhäute dringen die Erreger aktiv in den Organismus ein. Auch Infektionen über den Deckakt sind möglich.

In der Folge kommt es zu einer Bakteriämie, zur Bildung von Endotoxinen und Schädigung des Organismus, zu einer Leptospiurie, der Ausscheidung des Erregers über den Urin sowie einer Ausscheidung über Genitalflüssigkeit. Somit ist eine direkte und indirekte Übertragung des Erregers möglich.

Klinik

Leptospiren-Infektionen verlaufen in der Regel unspektakulär. Abgesehen von oft unbemerkten Fieberphasen und zeitweiliger Appetitlosigkeit ist den Tieren äußerlich meist nichts anzusehen. Der Verlauf der Leptospirose kann asymptomatisch, mild oder chronisch sein, wobei vor allem bei tragenden Sauen und Ferkeln klinische Symptome auftreten.

Wenige Wochen bzw. Tage vor der Abferkelung kommt es zu typischen Spätaborten mit anschließenden Fertilitätsstörungen der Sauen und die Geburt lebensschwacher Ferkel. Durch den langwierigen Krankheitsverlauf sterben die Früchte im Mutterleib nacheinander ab. Die Früchte weisen äußerlich blutig-sulzige Unterhautinfiltrationen auf. Bei endemischen Infektionen ist meist ein asymptomatischer Verlauf zu beobachten. Infektionen von Läufer und Mast­schweinen zeigen wenig charakteristische Symptome und bleiben dadurch oft unbemerkt.

Die infizierten Schweine scheiden den Erreger in großen Mengen aus, was die Bekämpfung der Leptospirose in der Gruppenhaltung der Sauen deutlich erschwert.

Diagnostik

Eine Diagnosestellung anhand von klinischen Symptomen ist aufgrund des häufig asymptomatischen Krankheitsverlaufs unsicher. Die Isolierung des Erregers ist schwierig und dauert mehrere Wochen. Der Mikroagglutinationstest (MAT) ist die serologische Referenzmethode. Bereits wenige Tage nach einer Infektion werden Antikörper gebildet, deren Konzentration innerhalb von fünf bis sieben Tagen um ein Vielfaches ansteigen können. Der Antikörpernachweis über einen sind weitere ELISA oder der direkte Erregernachweis mittels PCR sind weitere diagnostische Nachweismethoden.

Bekämpfung

War in früheren Jahren die Sanierung des Bestandes über die Isolierung serologisch positiver Sauen und Antibiose das Ziel der Leptospirose-Bekämpfung, werden heute Sauenbestände oder Sauengruppen fast ausschließlich nur antibiotisch behandelt und abortierende Sauen der Schlachtung zugeführt. Ganz wichtig ist eine sorgfältige Schadnagerbekämpfung, da Ratten und Mäuse den Erreger in Bestände hineintragen und hier weiterverbreiten. Die Reinigung und Desinfektion spielt bei der Leptospirose eine besonders wichtige Rolle, was in der Gruppenhaltung der Sauen besonders schwierig zu realisieren ist. Die Abteile sollten im Rein-Raus-Prinzip belegt, sorgfältig gereinigt und anschließend mit einem DVG geprüften Desinfektions­mittel desinfiziert werden. Treibewege, Tierwaagen und Transportfahrzeuge dürfen im Hygieneregime nicht außer Acht gelassen werden.

Seit Kurzem gibt es in Deutschland einen zugelassenen Kombinationsimpfstoff, der neben Leptospirose auch gegen Rotlauf und Parvovirose schützt.

Gesetzliche Regelung

Bei der Leptospirose der Schweine handelt es sich um eine meldepflichtige Tiererkrankung. Die Leptospirose zählt zu den Zoonosen, sie ist eine vom Tier auf den Menschen übertragbare Erkrankung.

Brucellose beim Schwein – erhöhte Gefahr in der Freilandhaltung

Brucellose beim Schwein – erhöhte Gefahr in der Freilandhaltung

Der Erreger der Brucellose beim Schwein (Brucella suis) ist ein gramnegatives Stäbchenbakterium.

Vorkommen und Übertragung

Der Erreger der Schweinebrucellose wird in Europa regelmäßig bei Wildschweinen, Feldhasen und Nagetieren nachgewiesen. Aus diesem Reservoir wird der Erreger dann durch direkten Kontakt oder indirekt über Futter, z. B. frisches Gras, in den Tierbestand eingetragen.

Übertragen wird der Erreger vor allem durch die orale Aufnahme und beim Deckakt. Eine Infektion ist auch über infizierte Sekrete (Harn, Kot, Milch und Nasenausflüsse) möglich.

Klinik

Die Symptome im Schweinebetrieb sind Aborte in allen Trächtigkeitsstadien, Frühgeburten, Geburt lebensschwacher oder toter Ferkel, Nachgeburtsverhalten und Gebärmutterentzündungen. Gelenksentzündungen mit ausstrahlenden Abszessen in andere Organe können ebenso vorkommen wie ein fast symptomloser Verlauf. Bei Ebern kann es infolge einer Entzündung der Hoden und Nebenhoden zu Hodenschwellungen und damit einhergehend zur Verschlechterung der Deckleistung kommen.
Beim Menschen verursacht Brucellose grippeähnliche Symptome mit Fieberschüben, Kopf-, Gelenks- und Muskelschmerzen. Eine Übertragung durch den Konsum von Schweinefleisch wird ausgeschlossen.

Diagnostik

Der Erregernachweis erfolgt hauptsächlich durch kulturelle Anzucht von Organ­material (Nachgeburtsteile, Blut oder Se- und Exkrete). Für die Einzeltierunter­suchung wird in der Routinediagnostik ein Antikörpernachweis durchgeführt. Dazu stehen unterschiedliche serologische Verfahren zur Verfügung wie: ELISA, Komplementbindungsreaktion (KBR), Rose-Bengal-Test (RBT) und die Serumlangsamagglutination (SLA).

Vorbeuge und Bekämpfung

Wichtigste Vorbeugung ist die Vermeidung des indirekten Eintrages der Erreger über Teile/Aufbrüche bzw. Kot von Wildschweinen und Feldhasen in die Schweinefütterung bzw. die Verhinderung des Kontaktes zu diesen Tieren bei Freilandhaltung. Einer Infektion des Menschen sollte besonders durch Achtsamkeit bei der Geburtshilfe, z. B. durch Verwendung von Handschuhen bzw. durch sorgfältige Reinigung und Desinfektion nach Eingriffen, vorgebeugt werden.

Gesetzliche Regelung

Die Schweinebrucellose ist eine Zoonose, also eine Krankheit des Tieres, welche zwar selten, aber doch auch für den Menschen ansteckend und gefährlich sein kann. Aus diesem Grund ist die Brucellose in Deutschland bei Schweinen anzeigepflichtig.

Afrikanische Schweinepest – Symptome, Übertragung und Biosicherheit

Afrikanische Schweinepest – Symptome, Übertragung und Biosicherheit

In Europa breitet sich die Afrikanische Schweinepest (ASP) immer weiter aus. In den baltischen Staaten, der Ukraine, Polen und Russland zirkuliert nach wie vor in den Wild- und Hausschweinebeständen die ASP. Bis Ende August sind europaweit mehr als 4.800 Fälle bei Wildschweinen und über 700 in Hausschweinebeständen registriert worden. Das sind mehr als im vergangenen Jahr. Besonders in Rumänien scheint die Lage kritisch zu sein, wo der Errger vor allem im Donaudelta in einer Vielzahl von Kleinhaltungen und in einem Großbetrieb mit 140.000 Schweinen aufgetreten ist und sich dort nach Einschätzungen des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) stark ausbreitet. Auch in Bulgarien und Moldawien ist die ASP Anfang September 2018 erstmals nachgewiesen worden.

Bislang war der jüngste Ausbruch der ASP auf Osteuropa beschränkt. Nun werden aus Belgien die ersten zwei Fälle der ASP bei Wildschweinen gemeldet – nur 60 km von der deutschen Grenze entfernt.

Da es keinen Impfstoff gegen diese Tierseuche gibt, müssen die klassischen Bekämpfungsmethoden wie die Einrichtung von Sperrgebieten, die Tötung infizierter Bestände sowie die gezielte Jagd auf Wildschweine greifen.

Als größte Gefahr für die Einschleppung gilt der Mensch, der über nicht gegarte, kontaminierte Schweineprodukte den Erreger nach Deutschland tragen könnte.

Erste Symptome der Afrikanischen Schweinepest

Die klinischen Erscheinungen sind sehr variabel. Bei Hausschweinen und beim europäischen Schwarzwild führt die Infektion zu schweren, aber unspezifischen Allgemeinsymptomen wie Fieber, Schwäche, Fressunlust, Lahmheiten, Atemwegsproblemen, Durchfall und Blutungsneigung (Nasenbluten, blutiger Durchfall, Hautblutungen).

So verhalten sich erkrankte Tiere

Erkrankte Tiere zeigen mitunter eine verringerte Fluchtbereitschaft, Bewegungsunlust und Desorientiertheit. Die Erkrankung betrifft alle Altersklassen und Geschlechter gleichermaßen und führt in nahezu allen Fällen zum Tod des Tieres innerhalb von 7 bis 10 Tagen.

So wird ASP übertragen

Das Virus kann direkt von Schwein zu Schwein über Körperflüssigkeiten, insbesondere Blut, oder indirekt über vom Schwein stammende Lebensmittel oder kontaminierte Gegenstände, die mit ASP-Virus kontaminiert sind, übertragen und damit weiterverbreitet werden.

Auf Hygiene und Biosicherheitsmaßnahmen achten

Landwirte sollten die allgemeinen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen sowie die Bestimmungen der Schweinehaltungs-Hygieneverordnung beachten. Beim Auftreten akuter Krankheitsanzeichen, die nicht klar einer Krankheit zugeordnet werden können und insbesondere auf Antibiotikagabe nicht ansprechen, sind geeignete Proben (Blut) zur Abklärung einer möglichen ASP-Infektion an das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V (LALLF) zu schicken. Hausschweine dürfen kein Kontakt zu Wildschweinen haben. Die Verfütterung von Speiseabfällen an Hausschweine ist verboten!

Schweinehalter sind wichtig für das Frühwarnsystem

Hoftierärzte, aber auch Landwirte werden nachdrücklich gebeten, verstärkt Proben (hier insbesondere Blutproben, aber auch darüber hinausgehendes Probenmaterial) zur diagnostischen Abklärung von fieberhaften Allgemeininfektionen, Aborten oder vermehrte Todesfälle in schweinehaltenden Betrieben einzusenden. Die Mitarbeit der Schweinehalter ist entscheidend für ein funktionierendes Frühwarnsystem!

Erhöhte Wachsamkeit ist nicht nur für Schweinehalter, Jäger und Tierärzte, sondern allgemein angezeigt. Tot aufgefundene Wildschweine sind den zuständigen Behörden zu melden, die eine Untersuchung sowie die unschädliche Beseitigung der Kadaver veranlassen.

Mecklenburg-Vorpommern sieht mit Sorge zu den östlichen Nachbarn und hat bereits erste Konsequenzen gezogen. Wegen der hohen Gefährdung des Schwarzwildbestandes durch die ASP wurde in der Region Vorpommern-Greifswald das Verbot der Treib- und Drückjagden bis zum 31.03.2019 aufgehoben, um somit den Schwarzwildbestand zu reduzieren.

Informationen zur Coxiellose der Rinder (syn. Q-Fieber)

Informationen zur Coxiellose der Rinder (syn. Q-Fieber)

Die Coxiellose des Rindes ist aufgrund des Zoonoserisikos trotz eines vorrangig gutartigen Krankheitsverlaufs eine ernstzunehmende Infektionskrankheit. Die Erregerausscheidung mit der Milch und beim Kalben ist mit unterschiedlichen Infektionsrisiken für den Menschen verbunden. Insbesondere Rinderhaltungen mit landwirtschaftsfernem Personenverkehr sollten daher Maßnahmen zur Eindämmung einer möglichen Infektionsgefährdung des Menschen ergreifen. Hygienemaßnahmen, die Entfernung chronisch infizierter Tiere und betriebsindividuelle Impfkonzepte sind geeignet, das Infektionsrisiko zu senken. Bei schweren grippalen Infekten des Menschen ist eine differentialdiagnostische Untersuchung auf Q-Fieber zu empfehlen.

In Deutschland wird immer wieder im Zusammenhang mit der Haltung vorwiegend von Schafen, aber auch von Ziegen oder Rindern über das Auftreten von Q-Fieber beim Menschen berichtet. Meist handelt es sich dabei um sporadische Fälle. Bundesweit auftretende einzelne Q-Fieber-Ausbrüche beim Menschen wie auch das vergleichsweise große Infektionsgeschehen in den Niederlanden im Zusammenhang mit Milchziegenhaltungen (2007-2009) weisen der Coxiellose für die Wiederkäuerhaltung eine besondere Bedeutung zu. Weiterhin ist der Tatsache, dass Coxiellen in der Milch von Wiederkäuern nachgewiesen werden, Rechnung zu tragen. Das Infektionsrisiko über Rohmilch ist zwar nicht auszuschließen, aber als vergleichsweise gering einzustufen, da eine orale Infektion im Vergleich zur aerogenen Infektion einer sehr viel höheren Infektionsdosis bedarf. Außerdem geht von kommerziell pasteurisierter Milch kein Infektionsrisiko aus.

Beim Q-Fieber (engl. Q = query = Frage, Zweifel) handelt es sich um eine beim Menschen meldepflichtige, bakteriell bedingte Infektionskrankheit, die durch Coxiella burnetii hervorgerufen wird.

Die Erkrankung beim Tier wird als Coxiellose bezeichnet und ist bei allen Wiederkäuern meldepflichtig. Als Zoonose kann die Infektion auf natürliche Weise zwischen Wirbeltieren und Menschen übertragen werden. Exponierte Berufsgruppen sind primär Schaf-, Ziegen- und Rinderhalter, Tierärzte und weitere Personengruppen mit berufsbedingten Kontakten zu den genannten Tieren (Schlachthofmitarbeiter, Besamungstechniker usw.). Mögliche Infektionen landwirtschaftsferner Personengruppen (z.B. Besucher, Feriengäste auf dem Bauernhof etc.) sind aufgrund der indirekten Erregerübertragung (kontaminierter Staub, kontaminierte Kleidung) unbedingt zu berücksichtigen. Dies ergibt sich aus der Tatsache, dass bei größeren Ausbrüchen in der Humanmedizin meistens landwirtschaftsferne Personen betroffen waren.

Tragende Tiere stehen im Mittelpunkt des Infektionsgeschehens, da sich Coxiellen bevorzugt und sehr stark in den Fruchthäuten vermehren. Vor allem bei der Geburt können dann hohe Erregermengen mit der Nachgeburt und dem Fruchtwasser freigesetzt werden. Trocknen die Geburtsnebenprodukte ein, so bildet der Erreger ein sporenähnliches Dauerstadium aus, welches lange infektiös bleibt (Wolle bis 16 Monate, Staub bis 120, Urin bis 49 und Speichel bis 30 Tage). So sind Infektionen vor allem zeitnah zur Geburt möglich. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch unabhängig von einer Geburt wurde bislang nicht beschrieben.

Den Zecken der Gattung Dermacentor wurde in der Vergangenheit beim Schaf eine besondere Rolle zugeschrieben, da infizierte Zecken hohe Erregermengen mit dem Kot ausscheiden. Eingetrockneter erregerhaltiger Zeckenkot gilt als eine Infektionsquelle. Allerdings werden nur selten infizierte Zecken gefunden. Der Fokus der Infektionsvermeidung liegt also um den Geburtszeitraum.

Grundsätzlich neigt die Coxiellen-Infektion beim Rind zu einem gutartigen Verlauf mit milden oder auch ohne Krankheitserscheinungen. Es werden aber auch Verläufe mit (Spät-)Aborten, Frühgeburten, Geburt lebensschwacher Jungtiere und Fruchtbarkeitsstörungen beobachtet.

Auch beim Menschen steht der gutartige Infektionsverlauf bei mehr als der Hälfte der Betroffenen im Vordergrund. In ca. 40% der Fälle treten nach einer 2-4 wöchigen Inkubationszeit unspezifische Grippe-ähnliche Symptome auf, die auch ohne Behandlung nach ein bis zwei Wochen wieder abklingen. Schwerere Verläufe sind durch hohes Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen, trockenen Husten, Lungenentzündung (sog. atypische Pneumonien) und auch Schüttelfrost gekennzeichnet. In diesen Fällen kann ein Krankenhausaufenthalt notwendig werden. Bestehende andere Erkrankungen begünstigen schwerere Infektionsverläufe. Akute Verlaufsformen sind sehr gut mit Antibiotika zu therapieren, das Robert-Koch-Institut hat hierzu Empfehlungen veröffentlicht. In weniger als 1% der Fälle entwickelt sich beim Menschen ein chronisches Q-Fieber, es äußert sich in vielfältiger Form, so wurden beispielweise chronische Herzklappen-, Leber- oder Knochenmarksentzündungen wie auch chronische Erschöpfungszustände (chronic fatigue syndrome, CFS) beschrieben. Die chronischen Verlaufsformen sind nur schwer therapierbar.

Auch bei Rindern werden chronische Infektionen beschrieben, es liegt hier eine dauerhafte Erregerausscheidung (z.B. mit der Milch) vor, allerdings ohne dass klinische Symptome auftreten müssen.

Aufgrund der häufigen Antikörpernachweise ist davon auszugehen, dass der Erreger in Rinderbeständen weit verbreitet ist. Neue Infektionsepisoden ergeben sich aufgrund des Nachlassens der betriebsspezifischen Immunität. Chronisch infizierte Kühe gewährleisten die Präsenz des Erregers innerhalb der Herde über längere Zeiträume. Nachwachsende empfängliche Jungkühe, die sich infizieren und den Erreger dann bei der Kalbung ausscheiden, kennzeichnen die folgenden Infektionswellen. Während einer Ausscheidungsepisode auf Herdenebene infizieren sich Kälber bereits frühzeitig (Ausscheidung über Fruchtwasser!) und bilden eine Immunität aus, ohne dass Antikörper nachweisbar sind. Die Remontierung derart immuner Jungrinder führt dann wieder zu einer Ruhephase des Infektionsgeschehens. In dieser Ruhephase bleibt eine Infektion der Kälber aus, so dass wiederum voll empfängliche Jungrinder nachwachsen. Letztlich kann man in diesen Herden über die Zeit einen wellenförmigen Verlauf der Infektion beobachten. Unabhängig von diesem betriebsinternen Infektionskreislauf führt natürlich auch die Neuinfektion einer negativen Herde von außen zu einer massiven Erregerausscheidung.

Vor diesem Hintergrund ist es ein vorrangiges Ziel, die innerbetrieblichen Infektionskreisläufe in Rinderbeständen einzudämmen, um die Erregerausscheidung mit der Milch und beim Kalben zu reduzieren.

Für die Impfung von nicht-tragenden Rindern ist ein Impfstoff verfügbar. Der Impfstoff verhindert eine Infektion nicht sicher, aber er reduziert die ausgeschiedene Erregermenge. Weiterhin deutet sich an, dass die Impfung die Entstehung chronischer Dauerausscheider (z.B. über Milch) bei Kühen verhindern bzw. zumindest reduzieren kann. Der beste Impfschutz wird erreicht, wenn die Grundimmunisierung vor der Belegung abgeschlossen wurde. Grundsätzlich reduziert eine Impfung vor Beginn der Trächtigkeit die Erregerausscheidung während des Kalbens. Der Antibiotikaeinsatz im infizierten Bestand, z.B. um eine mögliche Erregerausscheidung um die Geburt zu reduzieren, wurde in einem Gutachten der EFSA (2010) abgelehnt.

Gemäß §3 des Tiergesundheitsgesetzes gilt, dass wer Vieh oder Fische hält, zur Vorbeugung vor Tierseuchen und zu deren Bekämpfung dafür Sorge zu tragen hat, dass Tierseuchen weder in seinen Bestand eingeschleppt noch aus seinem Bestand verschleppt werden. Vor diesem Hintergrund sollten sich Rinderhalter – neben den üblichen Maßnahmen zur Biosicherheit – risikoorientiert Klarheit hinsichtlich einer möglichen Coxielleninfektion ihres Bestandes verschaffen (Erhebung des Infektionsstatus).

In Anbetracht der vorgenannten Fakten empfehlen die Rindergesundheitsdienste in Deutschland folgende Vorsichtsmaßnahmen:

Das Kalben sollte in einem Kalbebereich mit kontrolliertem Personenverkehr separat stattfinden. Bei Mutterkühen kann dafür auch ein separat abgezäunter Weidebereich ohne Publikumsverkehr genutzt werden.

Klinisch unauffällige Muttertiere und Nachkommen sollten frühestens 14 Tage nach der Kalbung Kontakt zu betriebsfremden Personen haben.

Beim Umgang mit Nachgeburten, Lochialsekret und neugeborenen Tieren besteht auch für den Tierhalter in klinisch unauffälligen Herden ein schwer abzuschätzendes Infektionsrisiko, welches durch konsequente Geburtshygiene minimiert werden kann. Hierzu gehören u. a. eine saubere Einstreu, die Reinigung und Desinfektion der Kalbebuchten, eine regelmäßige Reinigung und Desinfektion der Hände, ein sofortiges Entfernen von Totgeburten und Eihäuten aus dem Stall und deren Zwischenlagerung in Edelstahlbehältern oder Plastiktonnen bis zur Abholung durch die Tierkörperbeseitigungsanstalt. Keinesfalls sollte das potentiell infektiöse Material offen gelagert werden. Anschließend sind die Behälter unverzüglich zu reinigen und mit einem DVG-geprüften Desinfektionsmittel zu desinfizieren. Auf die Pflicht, Aborte gemäß Brucellose-VO untersuchen zu lassen, wird hingewiesen.

  • Bei Ausstellungen, Tagen der offenen Tür, Hoftagen, Ferien auf dem Bauernhof und sonstigen Veranstaltungen mit Publikumsverkehr ist besonders darauf zu achten, dass
  • keine Rinder im letzten Trächtigkeitsdrittel ausgestellt werden (Gefahr einer verfrühten Geburt!).
  • Kontakte zwischen betriebsfremden Personen und unter 14 Tage alten Kälbern vermieden werden.

Das zuständige Veterinäramt im Vorfeld frühzeitig informiert und in die Planung der zu beachtenden Maßnahmen einbezogen wird. Vorzugsweise sollten derartige Tierbestände Antikörper- und Erreger-negativ (PCR) sein, mindestens jedoch sollten Ausstellungstiere zeitnah vor der Ausstellung Erreger-negativ sein. Insbesondere im Falle von dauerhaftem Publikumsverkehr auf Betrieben (Hofladen, Ferien auf dem Bauernhof usw.) sind regelmäßige Kontrolluntersuchungen und gegebenenfalls Impfungen in Betracht zu ziehen.

Im Falle einer Infektion im Bestand sollte ein betriebsindividuelles Sanierungskonzept unter Einbeziehung der Tiergesundheitsdienste erarbeitet werden. Hierbei ist neben den Hygienemaßnahmen auch die Impfung zu berücksichtigen.

Dieses Infoblatt wurde zusammengestellt von der AG Infektionskrankheiten der Rindergesundheitsdienste in Deutschland unter Mitwirkung von

  • RGD Baden-Württemberg
  • RGD Brandenburg
  • RGD Bayern
  • RGD Hessen
  • RGD Mecklenburg-Vorpommern
  • RGD Niedersachsen
  • RGD Nordrhein-Westfalen
  • RGD Rheinland-Pfalz
  • RGD Sachsen
  • RGD Sachsen-Anhalt
  • RGD Thüringen

Stand Juni 2016

Ergebnisse einer Umfrage von RGD der TSK M-V und FU Berlin zur Behandlung von Eutererkrankungen bei Milchkühen in Deutschland

Ergebnisse einer Umfrage von RGD der TSK M-V und FU Berlin zur Behandlung von Eutererkrankungen bei Milchkühen in Deutschland

Umfrage zur Behandlung von Eutererkrankungen bei Milchkühen in Deutschland
U. Falkenberg, W. Heuwieser, V. Krömker, C. Fischer-Tenhagen

Die Mastitis spielt in Milchviehbetrieben weltweit eine große Rolle (van Soest et al., 2016). Neben wirtschaftlichen Auswirkungen (Huips et al., 2010) durch Leistungsminderung, sind die klinische Mastitis und die strategische antibiotische Behandlung zum Trockenstellen die wichtigsten Gründe für den Einsatz von Antibiotika bei der Milchkuh (Pol and Ruegg, 2007, Zwald et al., 2004).

Die zunehmende Wahrnehmung der Bedeutung der Antibiotikaresistenz von Keimen macht derzeit einen gezielten, reduzierten Antibiotikaeinsatz beim Milchrind als Nutztier nötig (Zwald et a. 2004). Gemäß einer EU Vorgabe (EU 2015/C 299/04) soll einen adäquaten Einsatz von antibiotisch wirksamen Substanzen in der Veterinärmedizin, auch im Mastitisbereich bewirken. Die Maßnahmen zielen auf gutes Eutergesundheitsmanagement, das Vermeiden von genereller prophylaktischer Antibiose zum Trockenstellen, einer bakteriologischen Diagnostik im Fall einer klinischen Mastitis und der Anpassung der Mastitistherapie an den nachgewiesenen Erreger und die Resistenzlage.

Es besteht Bedarf an wissenschaftlich erhobenen Daten zu Fragen der Eutergesundheit und zum Antibiotikaeinsatz bei der Behandlung der Mastitis des Rindes. Eine systematische Literatursuche zeigte, dass es derzeit keine soliden wissenschaftlichen Informationen aus Deutschland zu diesem Thema gibt.

Deshalb führten der Tiergesundheitsdienst der Tierseuchenkasse MV und die Tierklinik für Fortpflanzung der FU Berlin diese Studie an einer belastbaren Stichprobe von Milcherzeugerbetrieben durch.

Material und Methoden

Der Rindergesundheitsdienst der Tierseuchenkasse Mecklenburg-Vorpommern und die Tierklinik für Fortpflanzung der FU Berlin erarbeiteten einen Fragebogen mit 29 Fragen. Im ersten Abschnitt des Fragebogens wurden allgemeine Daten zum Betrieb erhoben. In zweiten Abschnitt wurden Fragen zum Melken gestellt. Im dritten Abschnitt wurden Strategien des Eutergesundheitsmanagements erfragt. Der vierte Abschnitt enthielt Fragen zur Behandlung von Eutererkrankungen, der Beurteilung der Eutergesundheit im Betrieb und der Effizienz der Mastitisbehandlung.

Der Fragebogen wurde über die Rindergesundheitsdienste Deutschlands und die Milchkontrollverbände im Dezember 2015 per Post versendet. Einige Fragebögen wurden bei Fortbildungsveranstaltungen für Landwirte im Frühjahr 2016 verteilt. Wir erreichten etwa 1500 Landwirte. Bis zum Rücksendeschluss erreichten 499 Fragebögen die Tierklinik für Fortpflanzung (Rücklaufquote: 33,3%). Die Teilnahme an der Befragung war freiwillig und anonym.

Die Daten wurden mit SPSS ausgewertet (V. 24,0, IBM Deutschland GmbH, Ehningen, Deutschland). Wir berechneten Mittelwerte und Standardabweichungen für kontinuierliche und ordinale Variablen (Mittelwert + Standardabweichung). Für binäre und kategoriale Variablen kalkulierten wir Häufigkeitsverteilungen.

Ergebnisse

Die Betriebe

Die teilnehmenden Betriebe (n=499) lagen in Thüringen (33,5%), Sachsen-Anhalt (19,2%), Mecklenburg-Vorpommern (16,6%), Niedersachsen (13,6%), Nordrhein-Westfalen (4,2%), Hessen (1,2%), Bayern (7,2%), Baden-Württemberg (4,0%) und Sachsen (0,4%).

Die teilnehmenden Betriebe melkten zum Zeitpunkt der Befragung im Mittel 293,6 (± 283, Standardabweichung, SA) Kühe. 55 Betriebe (11,0%) hatten bis 50 Tiere im Bestand, 88 Betriebe (17,6%) zwischen 51 und 100 Kühen, 256 Betriebe (51,3%) zwischen 101 und 500 Kühen und 83 Betriebe (16,6%) über 500 Kühe. 17 Betriebe machten keine Angaben zur Betriebsgröße. 469 Betriebe (94%) arbeiteten konventionell und 22 Betriebe (4,4%) nach Biorichtlinien.
8 Betriebe (1,6%) machten keine Angaben.

Bei den Angaben zur Milchleistung konnten 466 Fragebögen berücksichtigt werden. Die mittlere Milchleistung pro Tag betrug von 29,6 l (± 4,3 l, SA) mit einem Minimum von 10,2 l und Maximum von 39,4 l. Die Zellzahl der Tankmilch im letzten Monat betrug im Mittel 212,2 x 103 Zellen/ ml. Die Neuinfektionsrate in der Laktation im letzten Laktationsmonat wurde von 294 Betrieben (58,9%) angegeben. Sie lag bei 18,9% (±10,3%, SA).

Tierärztliche Betreuung auf den befragten Betrieben

10,6% der Betriebe hatten einen täglichen tierärztlichen Besuch, 16,8% zweimal in der Woche. Bei 32,1 % der Betriebe kam die Tierärztin einmal die Woche und bei 15,6% einmal im Monat. 15,6% der Betriebe hatten keine routinemäßige Vereinbarung und die Tierärztin kam nur bei Notfällen. Eine Beratung zur Eutergesundheit wurde in den meisten Fällen von der behandelnden Tierärztin (91,6%) durchgeführt. Weitere Beratung erhielten die Betriebe vom Rindergesundheitsdienst (33,1%), landwirtschaftlichen Beratern (27,5%) und sonstigen (20,0%).

Melken

436 (87,4%) der teilnehmenden Betriebe melkten die Kühe auf einem Melkstand. Dabei melkten 401 Betriebe zweimal und 35 Betriebe dreimal pro Tag. 63 Betriebe (12,6%) hatten ein automatisches Melksystem. Im Mittel melkten in den befragten Betrieben 4,5 (± 3,6, SA) Melker. Erwartungsgemäß beeinflusste die Größe des Betriebes und die Art des Melkens (Melkstand oder automatisches Melksystem) die Anzahl der Melker pro Betrieb. Bei den befragten Betrieben hatten 70,8% der Melker eine landwirtschaftliche Ausbildung. Schriftliche Anweisungen für das Melken gab es auf einem Viertel der Betriebe (25,9%).

Diagnostik von Eutergesundheitsstörungen

In 352 der Betriebe (70,5%) wurden Milchproben zur Bestimmung von Mastitiserregern entnommen. Bei den verschiedenen zur Verfügung stehenden Methoden lag der Fokus auf der bakteriologischen Untersuchung der Milch (307 Betriebe). Die Untersuchung mittels Polymerase Kettenreaktion Technik (PCR) und spezielle Zellzahluntersuchungen spielen eine untergeordnete Rolle (PCR: 31 Betriebe, 8,8%, Zellzahluntersuchungen: 188 Betriebe, 53,4%).

Art der Milchprobe für die Bakteriologie

242 Betriebe nahmen nur Viertelgemelke für die bakteriologische Untersuchung. Bei den anderen Betrieben wurden entweder nur Gesamtgemelke entnommen oder die Art der Milchprobe war von der jeweiligen Fragestellung abhängig. Am häufigsten wurden Kühe mit klinischen Mastitiden beprobt (84,1%). Weitere Gründe für eine Milchprobe waren hohe Zellzahlen (57,7%), routinemäßige Beprobung nach der Abkalbung (31,8%) oder vor dem Trockenstellen des Tieres (16,5%). Am häufigsten wurde genannt, dass der Melker die Milchproben zur bakteriologischen Untersuchung entnahm.

Erreger von Mastitiden

Von den 352 Betrieben machten 294 Betriebe (83,5%) Angaben zu Erregern, die häufig in den Befunden der Milchproben erschienen. 26 (8,9%) Betriebe nannten einen Erreger, 83 (28,2%) mal wurden 2 Erreger genannt und 185 (62,9%) mal wurden 3 Erreger aufgezählt. Am häufigsten wurden Strep. uberis, S. aureus und KNS genannt.

Behandlung von Mastitiden Alle Betriebe gaben an, Kühe mit klinischen Mastitiden zu behandeln. 424 Betriebe gaben „viele Flocken“ als Grund für eine Mastitisbehandlung an. Die Mastitiden wurden von den befragten Betrieben meist unmittelbar bei der Diagnosestellung behandelt (374 Betriebe). In einigen fand die Behandlung erst in der nächsten Melkzeit statt (94 Betriebe). In 25,9% der Betriebe gab es eine schriftliche Arbeitsanweisung zur Behandlung von Eutererkrankungen. 74,1 % verneinten diese Frage.

Medikamente bei Mastitiden

454 Betriebe (91,0%) benannten antibiotische Medikamente zur Behandlung von Eutergesundheitsstörungen. 45 Betriebe (9,0%) machten keine Angaben. Es wurden auch nicht immer (wie erbeten) drei Medikamente genannt.356 nennen Antibiotika aus den Stoffklassen der Penicilline, ß-Laktam Antibiotika, Makrolide und Lincomycine. 363 führten bei den drei möglichen Nennungen Fluorchinolone oder Cephalosporine der 3./4.Generation auf. Die Häufigkeit der Anwendung der Medikamente leitet sich durch die Fragestellung nicht ab.

Zusammenfassung und Ausblick

Mit der vorliegenden Untersuchung wollten wir relevante Aspekte des Eutergesundheitsmanagements in Milchviehbetrieben und Eckdaten bei der Behandlung von Mastitiden in Deutschland beschreiben. Die Analyse der Euterkennzahlen mit dem Bericht des LKVs ist ein wichtiger Schritt, um Schwachstellen im Betrieb zu erkennen. Die Ergebnisse der Befragung zeigen, dass die Eutergesundheitskennzahlen der LKVs von einigen Betrieben genutzt werden (58% der Betriebe kennen die Neuinfektionsrate in der Laktation). Es besteht allerdings noch erhebliches Potential, dieses Werkzeug besser zu nutzen. Arbeitsroutinen für Melken und die Behandlungen von Mastitiden in schriftlicher Form gab es in sehr wenigen Betrieben. Die bakteriologische Untersuchung von Milchproben wurde bei über 70% der befragten Betriebe durchgeführt. Es wurde meist Proben bei Tieren mit klinischer Mastitis genommen. Milchproben zum Trockenstellen spielen eine untergeordnete Rolle.

Die Tierarztpraxen sind beim Thema Eutergesundheit in den Betrieben eingebunden. Die Tierarztpraxis ist der am häufigste genannte Berater zum Thema Eutergesundheit (> 90% der Betriebe). Die befragten Betriebe setzen zur Behandlung von klinischen Mastitiden Antibiotika ein. Eine Angabe zur Intensität und zu Schwerpunkten des Einsatzes bestimmter Klassen von Antibiotika können wir hier nicht geben.

Aus den Ergebnissen der Studie ergeben sich folgende Aufgaben für die Beratung zur Eutergesundheit in Milchviehbetrieben:

  • Implementierung der kontinuierlichen Nutzung der Eutergesundheitskennzahlen der LKVs
  • Etablierung bakteriologische Untersuchung von Milchproben als Werkzeug des Eutergesundheitsmanagements
  • Formulierung und Etablierung von standardisierten Arbeitsanleitungen im Bereich Eutergesundheit

Literatur

  • Zwald A.G., Ruegg P.L., Kaneene J.B., Warnick L.D., Wells S.J., Fossler C., Halbert L.W. (2004): Management practices and reported antimicrobial usage on conventional and organic dairy farms; J Dairy Sci. 87:191-201.
  • Pol M. and Ruegg P.L. (2007): Treatment practices and quantification of antimicrobial drug usage in conventional and organic dairy farms in Wisconsin.,J Dairy Sci. 90:249-61.
  • van Soest F.J., Santman-Berends, I.M., Lam, T.J., Hogeveen, H. (2016): Failure and preventive costs of mastitis on Dutch dairy farms.J Dairy Sci. 99:8365-74.
  • Huijps, K., Hogeveen, H., Lam, T.J., Oude Lansink, A.G. (2010): Costs and efficacy of management measures to improve udder health on Dutch dairy farms.,J Dairy Sci. 93:115-24.
  • EU 2015: EU commission notice (Guidelines for the prudent use of antimicrobials in veterinary medicine
    http://ec.europa.eu/health//sites/health/files/antimicrobial_resistance/docs/2015_prudent_use_guidelines_en.pdf

Veröffentlicht im Tagungsband der AG Sachverständige subklinische Mastitis der DVG, März 2018 in Berlin.

Datenschutzhinweise für registrierte Tierhalter

Datenschutzhinweise für registrierte Tierhalter

Sehr geehrte Tierhalterin, sehr geehrter Tierhalter,
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Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?

Personenbezogene Daten werden bei der Tierseuchenkasse von M-V unter Berücksichtigung der gesetzlichen und insbesondere der haushaltsrechtlichen Vorschriften gespeichert. Die Speicherdauer der bei der Tierseuchenkasse von M-V gesammelten persönlichen Daten orientiert sich an den in den Verwaltungsvorschriften für Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung zu den §§ 70 bis 72 und 74 bis 80 der Landeshaushaltsordnung (LHO). Die Aufbewahrungsfristen betragen 10 Jahre nach Ablauf des Jahres der Entstehung. Werden Daten mit unterschiedlicher Aufbewahrungsdauer zusammen verarbeitet, gilt für die Löschung die jeweils längste Frist.

An wen werden Ihre Daten übermittelt?

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Welche Datenschutzrechte haben Sie?

Betroffene können von der Tierseuchenkasse von M-V Auskunft über ihre verarbeiteten personenbezogenen Daten erhalten (Artikel 15 DSGVO) und deren Berichtigung (Artikel 16 DSGVO) verlangen.
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Neustrelitzer Str. 120
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Darüber hinaus steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu. Die zuständige Aufsichtsbehörde erreichen Sie unter folgender Anschrift:

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
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info@datenschutz-mv.de
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Infobrief – Flugling

Infobrief – Flugling

Liebe Imkerinnen und Imker,

haben Sie schon an die Jungvolkbildung gedacht?
Wir bekommen durch diese Maßnahme zwar nur eine überschaubare Anzahl von Milben aus den Altvölkern. Wenn man jedoch bedenkt, dass die Varroa-Population von Anfang April bis Ende August ca. sieben Reproduktionszyklen durchläuft und bis dahin aus einer Milbe leicht über 50 Exemplare werden, könnten später im Jahr genau diese Milben das Zünglein an der Waage gewesen sein.

Wie bilde ich einen Ableger, wenn ich nur einen Bienenstand habe?

Wie wir wissen, fliegen die Bienen an ihren Ursprungsort zurück. Einfach mehr Bienen als üblich in den Brutableger abzukehren, kann mal gut, mal weniger gut gelingen, zudem muss die Königin gefunden werden. Eine andere Methode ist es, einen Flugling zu bilden. Hierfür benötige ich weder einen zweiten Standplatz, noch muss nach der Königin gesucht werden. Die Nachteile: Man kann pro Volk nur einen Ableger bilden. Wollen Sie mit dem Flugling noch Honig ernten, bleibt nur die obligatorische Spätsommerbehandlung nach Trachtende. Ohne nachfolgende Honigernte empfiehlt sich in der brutfreien Phase eine Sprühbehandlung mit Milch- oder Oxalsäure.

Was ist ein Flugling?

Wenn Sie die mit Bienen besetzte Beute von ihrem Standort ein paar Meter verstellen und an den Ort der „alten“ Beute eine „neue“ Beute setzen, haben Sie einen Flugling gebildet. Natürlich muss darin etwas sein, das für weisellose Bienen äußerst attraktiv ist. Das wäre entweder eine Wabe mit Eiern bzw. jüngster Brut oder eine Königin.
Und so geht es:

  1. Wichtig ist, dass gutes Flugwetter herrscht und Sie den Flugling nicht zu spät am Tag bilden. Wir möchten ja, dass möglichst schnell, möglichst viele Bienen zurückfliegen.
  2. Stellen Sie ein starkes Volk, von dem Sie Nachkommen ziehen wollen, ein paar Meter entfernt vom alten Standort A auf den neuen Standort B.
  3. Eine saubere Beute kommt auf Standort A.
  4. Dem Volk auf Standort B entnehmen Sie zwei bis drei Brutwaben, aber nicht mehr als zwei Drittel der gesamten vorhandenen Brut, denn beide Teile müssen stark genug für die Einwinterung werden können! Mindestens eine Wabe im Flugling muss Eier oder jüngste Brut haben. Um sicherzugehen, dass die Königin nicht dabei ist, kehren Sie die Waben ab. Falls Sie die Königin auf einer anderen Wabe zufällig gesehen haben, können Sie die Pflegebienen natürlich auch auf den Waben lassen. Die entstandenen Lücken im Volk B, werden durch Leerwaben oder Mittelwände ersetzt.
  5. Jetzt hängen Sie die entnommenen Waben in die neue Beute auf Standort A. Die Flugbienen werden zurückkehren und die Brut pflegen. Es ist erstaunlich, dass so etwas möglich ist! Die alten Flugbienen können sich wieder zu Pflegebienen verjüngen, die Futtersaftdrüsen werden reaktiviert und die Brut wird gepflegt.
  6. Den Flugling füllen Sie mit Mittelwänden und achten Sie auf genügend Futterreserve. Wenn Sie Honigwaben anderer Völker zuhängen, können Faulbrutsporen übertragen werden. Daher sollten Sie zuvor eine Futterkranzprobe durchführen. Falls gefüttert werden muss, sollte dies erst am späten Abend erfolgen. Bei Ihrem Flugling und dem geschwächten Wirtschaftsvolk müssen die Fluglöcher eingeengt werden. Nach ca. 30 Tagen sollte der Ableger auf Weiselrichtigkeit überprüft werden.
  7. Sobald die neue Königin in Eiablage gegangen ist und die Zellen noch nicht verdeckelt sind, werden die mit Bienen besetzten Waben außerhalb der Flugzeit mit Milch- oder Oxalsäure besprüht.

Diese Art der Ablegerbildung genügt sicherlich nicht den Ansprüchen ambitionierter Imker, aber für diejenigen unter Ihnen, die wenige Völker an einem Ort haben, ist es eine sehr einfach anzuwendende Methode der Jungvolkbildung.

Gesunde Bienen und viel Spaß am Imkern
wünscht Ihnen

Tobias Dittmann

Fachberater für Imkerei

Schutzmaßregeln zur Verhinderung der Einschleppung der Geflügelpest in Hausgeflügelbestände

Schutzmaßregeln zur Verhinderung der Einschleppung der Geflügelpest in Hausgeflügelbestände

1. Wildvogelbewegungen im Umfeld der Geflügelhaltung beobachten (Tote)
2. Eintragsmöglichkeiten für jedem Bestand sehr genau analysieren
– Futtersilos /Leckagen/ Zugang Wildvögel;
– Einstreulagerung neben dem Stall (mind. 6 Wochen Zwischenlagerung unter
Verschluss);
– Arbeitsschutzbekleidung / ggf. im Stall lassen (kleine Haltungen);
– Sentinelhühner bei Enten-/ Gänsehaltung genau beobachten;
– Futter grundsätzlich vor Wildvögeln (v.a. Wasservögeln) abschirmen
besonders Wildenten und Möwen;
– keine fremden Personen zum Geflügel lassen – insbesondere aus Ländern wo
in letzter Zeit Geflügelpest -Fälle aufgetreten sind (z.B. Polen, Russland,
Rumänien; Nachbarschaftsbesuche beachten;
– keine Speisereste an Geflügel verfüttern oder auf Dunghaufen
(Kompostierung) für Vögel /Geflügel zugänglich lagern;
– bei Stallreinigung/ Desinfektion auf Vogelnester (Vorraum/ Decken) achten;
Lüftungseinrichtungen (Staub) bei Reinigung und Desinfektion beachten
3. Einschleppung über Handel/ Ausstellungen
Zukauf/ Einstallung nur aus bekannten Herkünften (Atteste/ Zertifikate) – Gebietsstatus
beachten (ggf. Veterinäramt konsultieren);
Transportfahrzeug/ Transportmittel/ Käfige Sauberkeit/ Desinfektion beachten;
4. Persönliche Hygiene
Hände gründlich waschen (vor- und nach Tierkontakten/ Stallarbeiten) am besten mit
Desinfektionsseifen (z.B. vom Tierarzt oder aus der Apotheke).

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