Nach aktuellen Informationen des BMEL wird die Verlängerung der Zweiten Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit (BTV-3-ImpfgestattungsV) vom 6. Juni 2024 (BGBl. I Nr. 181) nicht rechtzeitig vor dem Außer-Krafttreten erfolgen.
Damit ist der Einsatz der hierin zur Anwendung gestatteten Impfstoffe
Bultavo 3 der Firma Boehringer Ingelheim Vetmedica GmbH,
Bluevac-3 der Firma CZ Vaccines S.A.U. oder
Syvazul BTV 3 der Firma Laboratorios Syva S.A.
ab dem 7. Dezember 2024 verboten.
Dies beinhaltet auch die Anwendung bereits vorrätiger Impfstoffdosen.
Der Erlass einer neuen Impfgestattungsverordnung ist vorgesehen. Über den Zeitplan ist derzeit nichts bekannt. Aktuell ist auch keine Aussage über den Zeitpunkt einer EU-Zulassung eines oder mehrerer Impfstoffe gegen BTV-3 möglich.
Aus gegebenem Anlass wird daher dringend empfohlen, bis zum Ablauf der bestehenden Impfgestattungsverordnung am 6. Dezember 2024 möglichst viele impfwürdige Tiere zu impfen und die Grundimmunisierung abzuschließen.
Für die Beihilfe zur Impfung gegen BTV-3 bedeutet das, dass nur alle bis einschließlich dem 06.12.2024 abgeschlossenen Grundimmunisierungen (Rind zweifache und Schafe ein- oder zweifache Impfung) durch die TSK MV gewährt werden können.
Deshalb sollten die Tierhalter bei einer Zweifachimpfung einen Impfzeitraum von wenigsten 3 Wochen einplanen, um die Grundimmunisierung noch vor dem 06.12.2024 vollständig abzuschließen und damit die Beihilfe beantragen zu können.
Ihre Tierseuchenkasse