Geflügelhalter haben ab 2024 neu zur Stichtagsmeldung am 3. Januar eines Jahres den geschätzten Jahreshöchstbestand je Geflügelart anzugeben.
Bitte beachten Sie dabei –> folgende Hinweise!
Geflügelhalter haben ab 2024 neu zur Stichtagsmeldung am 3. Januar eines Jahres den geschätzten Jahreshöchstbestand je Geflügelart anzugeben.
Bitte beachten Sie dabei –> folgende Hinweise!