Geflügelhalter haben ab 2024 neu zur Stichtagsmeldung am 3. Januar eines Jahres den geschätzten Jahreshöchstbestand je Geflügelart anzugeben.
Bitte beachten Sie dabei –> folgende Hinweise!
Meldeinformation für Geflügelhalter
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Geflügelhalter haben ab 2024 neu zur Stichtagsmeldung am 3. Januar eines Jahres den geschätzten Jahreshöchstbestand je Geflügelart anzugeben.
Bitte beachten Sie dabei –> folgende Hinweise!