1. Wildvogelbewegungen im Umfeld der Geflügelhaltung beobachten (Tote)
2. Eintragsmöglichkeiten für jedem Bestand sehr genau analysieren
– Futtersilos /Leckagen/ Zugang Wildvögel;
– Einstreulagerung neben dem Stall (mind. 6 Wochen Zwischenlagerung unter
Verschluss);
– Arbeitsschutzbekleidung / ggf. im Stall lassen (kleine Haltungen);
– Sentinelhühner bei Enten-/ Gänsehaltung genau beobachten;
– Futter grundsätzlich vor Wildvögeln (v.a. Wasservögeln) abschirmen
besonders Wildenten und Möwen;
– keine fremden Personen zum Geflügel lassen – insbesondere aus Ländern wo
in letzter Zeit Geflügelpest -Fälle aufgetreten sind (z.B. Polen, Russland,
Rumänien; Nachbarschaftsbesuche beachten;
– keine Speisereste an Geflügel verfüttern oder auf Dunghaufen
(Kompostierung) für Vögel /Geflügel zugänglich lagern;
– bei Stallreinigung/ Desinfektion auf Vogelnester (Vorraum/ Decken) achten;
Lüftungseinrichtungen (Staub) bei Reinigung und Desinfektion beachten
3. Einschleppung über Handel/ Ausstellungen
Zukauf/ Einstallung nur aus bekannten Herkünften (Atteste/ Zertifikate) – Gebietsstatus
beachten (ggf. Veterinäramt konsultieren);
Transportfahrzeug/ Transportmittel/ Käfige Sauberkeit/ Desinfektion beachten;
4. Persönliche Hygiene
Hände gründlich waschen (vor- und nach Tierkontakten/ Stallarbeiten) am besten mit
Desinfektionsseifen (z.B. vom Tierarzt oder aus der Apotheke).