Schutzmaßregeln zur Verhinderung der Einschleppung der Geflügelpest in Hausgeflügelbestände

Schutzmaßregeln zur Verhinderung der Einschleppung der Geflügelpest in Hausgeflügelbestände

1. Wildvogelbewegungen im Umfeld der Geflügelhaltung beobachten (Tote)
2. Eintragsmöglichkeiten für jedem Bestand sehr genau analysieren
– Futtersilos /Leckagen/ Zugang Wildvögel;
– Einstreulagerung neben dem Stall (mind. 6 Wochen Zwischenlagerung unter
Verschluss);
– Arbeitsschutzbekleidung / ggf. im Stall lassen (kleine Haltungen);
– Sentinelhühner bei Enten-/ Gänsehaltung genau beobachten;
– Futter grundsätzlich vor Wildvögeln (v.a. Wasservögeln) abschirmen
besonders Wildenten und Möwen;
– keine fremden Personen zum Geflügel lassen – insbesondere aus Ländern wo
in letzter Zeit Geflügelpest -Fälle aufgetreten sind (z.B. Polen, Russland,
Rumänien; Nachbarschaftsbesuche beachten;
– keine Speisereste an Geflügel verfüttern oder auf Dunghaufen
(Kompostierung) für Vögel /Geflügel zugänglich lagern;
– bei Stallreinigung/ Desinfektion auf Vogelnester (Vorraum/ Decken) achten;
Lüftungseinrichtungen (Staub) bei Reinigung und Desinfektion beachten
3. Einschleppung über Handel/ Ausstellungen
Zukauf/ Einstallung nur aus bekannten Herkünften (Atteste/ Zertifikate) – Gebietsstatus
beachten (ggf. Veterinäramt konsultieren);
Transportfahrzeug/ Transportmittel/ Käfige Sauberkeit/ Desinfektion beachten;
4. Persönliche Hygiene
Hände gründlich waschen (vor- und nach Tierkontakten/ Stallarbeiten) am besten mit
Desinfektionsseifen (z.B. vom Tierarzt oder aus der Apotheke).

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