- Die Tiergesundheitsdienste werden auf Beschluss des Verwaltungsrates errichtet und tragen in ihrer Bezeichnung den Namen der Tierart, für die sie errichtet wurden.
- Die Tiergesundheitsdienste unterstehen der Rechtsaufsicht und der Fachaufsicht der Tierseuchenkasse. Sie bilden innerhalb des organisatorischen Aufbaus der Tierseuchenkasse eigenständige Organisationseinheiten. Ein Tiergesundheitsdienst besitzt keine rechtliche Selbstständigkeit.
- Der Sitz der Tiergesundheitsdienste ist die Geschäftsstelle der Tierseuchenkasse in Neubrandenburg, sofern der Verwaltungsrat nichts Abweichendes beschließt.
- Für jeden Tiergesundheitsdienst wird bei der Tierseuchenkasse ein Fachbeirat gebildet. Die Zusammensetzung und das Aufgabengebiet werden durch den Verwaltungsrat beschlossen.
- Die Tiergesundheitsdienste bestehen aus Tierärzten oder Tierärztinnen, die bei der Tierseuchenkasse angestellt sind. Der Verwaltungsrat kann gegebenenfalls Abweichendes beschließen.
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