- Die aufgrund des § 8 Absatz. 1 des TierGesGAG M-V bestehende Tierseuchenkasse führt die Bezeichnung „Tierseuchenkasse von Mecklenburg-Vorpommern“. Sie hat ihren Sitz in Neubrandenburg.
- Die Tierseuchenkasse ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts und verwaltet ihre Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze selbst und in eigener Verantwortung, soweit nicht nach dem TierGesGAG M-V etwas anderes bestimmt ist.
- Die Tierseuchenkasse führt als Dienstsiegel das kleine Dienstsiegel mit der Umschrift „Tierseuchenkasse von Mecklenburg-Vorpommern“.
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