§ 1 Name, Sitz, Rechtsform und Dienstsiegel

  1. Die aufgrund des § 8 Absatz. 1 des TierGesGAG M-V bestehende Tierseuchenkasse führt die Bezeichnung „Tierseuchenkasse von Mecklenburg-Vorpommern“. Sie hat ihren Sitz in Neubrandenburg.
  2. Die Tierseuchenkasse ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts und verwaltet ihre Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze selbst und in eigener Verantwortung, soweit nicht nach dem TierGesGAG M-V etwas anderes bestimmt ist.
  3. Die Tierseuchenkasse führt als Dienstsiegel das kleine Dienstsiegel mit der Umschrift „Tierseuchenkasse von Mecklenburg-Vorpommern“.
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