§ 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

  1. Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2023 in Kraft und am 31. Dezember 2024 außer Kraft. Gleichzeitig tritt die Beihilfesatzung vom 5. Januar 2023 (AmtsBl. M-V/ AAz. S. 39) außer Kraft.
  2. Die Satzung wird in der Anlage Amtlicher Anzeiger des Amtsblattes Mecklenburg-Vorpommern und zusätzlich auf der Homepage der Tierseuchenkasse unter www.tskmv.de bekannt gemacht.
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