§ 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Beihilfesatzung Tiergesundheitsdienste vom 20. Dezember 1999 (AmtsBl. M-V 2000 S. 452) außer Kraft.

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