2.3. Jungrinder ab 9 Monate

Hierbei handelt es sich um Jungtiere der Fleischrassen (Herdbuch- und Gebrauchstiere) in der Regel in einem Alter von 9 bis 17 Monaten.

2.3.1. Gemeiner Wert

Herdbuchtiere:
Der gemeine Wert von weiblichen Herdbuchtieren (9 bis 17 Monate) setzt sich zusammen aus dem Grundbetrag gemäß Nummer 2.3.2., dem Zuchtwertzuschlag gemäß Nummer 2.3.3. und einem Alterszuschlag gemäß Nummer 2.3.4.

GW\;=\;Grundbetrag\;+\;Zuchtwert\;+\;Alterszuschlag

Gebrauchstiere:
Grundlage für diese Tiergruppe bilden die Netto-Zuschlagspreise der Verdener Absetzerauktion der letzten 12 Monate, differenziert nach Gewichtsklassen, Geschlecht und Rassen.

Liegt das Lebendgewicht unterhalb von 200 kg, so sind sie nach Nummer 2.2.2. – (Gebrauchstiere) zu bewerten.

Liegt das Lebendgewicht weiblicher Gebrauchstiere oberhalb der letzten aussagefähigen Gewichtsklasse der Verdener Absetzerauktion (über 400 kg), dann ist das zusätzliche Gewicht entsprechend der Handelsklasse R2 mit einem Ausschlachtkoeffizienten von 0,55 zu vergüten. Reine Charolais-, Limousin- und Blonde d’Aquitaine-Herkünfte können auch eine Klassifizierung in R 2 mit einem Ausschlachtkoeffizienten von 0,57 erwarten lassen.

Für männliche Tiere oberhalb der letzten aussagefähigen Gewichtsklasse der Verdener Absetzerauktion (über 400 kg) gilt die Nummern 3.2.3. für Masttiere.

2.3.2. Grundbetrag

Der Grundbetrag für 9 Monate alte Jungrinder wird rassespezifisch von der Tierseuchenkasse von M-V auf der Grundlage der Angaben der Zuchtorganisationen und veröffentlichter Durchschnittspreise des vorangegangenen Kalenderjahres für die jeweilige Rasse ermittelt.

2.3.3. Zuchtwertzuschlag

Der Zuchtwertzuschlag errechnet sich aus dem jeweils halben Zuchtwertzuschlag für das Vater- und Muttertier nach den in den Nummern 2.1.3. und 2.5.3. genannten Schlüsseln.

2.3.4. Alterszuschlag

Ab dem zehnten Lebensmonat wird je angefangenem Lebensmonat (LM) bis zu einem Alter von 17 Monaten ein Alterszuschlag (AZ) von 40,00 Euro gewährt.

AZ\;=\;40,00\;Euro\;\times\;\left(Lebensmonat\;-\;9\right)

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