2.3. Schlachtreife Schweine ab 100 kg

2.3.1. Gemeiner Wert

Der gemeine Wert von schlachtreifen Schweinen ab 100 kg Lebendgewicht ist auf der Grundlage des ermittelten Lebendgewichts, eines Ausschlachtkoeffizienten von 0,8 und eines Durchschnittspreises je kg Schlachtgewicht aus den Preisnotierungen für die Handelsklassen E und U zu berechnen.

Durchschnittspreis\;=\;0,6\;\times\;\left(Preisnotierung\;Handelsklasse\;E\right)\;+\;0,4\;\times\;\left(Preisnotierung\;Handelsklasse\;U\right)

Gemeiner\;Wert\;Schlachtschwein=\;Lebendgewicht\;\times\;0,8\;\times\;Durchschnittspreis

Bei der Mast von männlichen Tieren aus der Jungsauenvermehrung (Börge) ist im Regelfall nur die Handelsklasse U erreichbar. In diesem Fall ist zur Berechnung des gemeinen Wertes anstatt eines Durchschnittspreises nur die Preisnotierung der Handelsklasse U zu berücksichtigen.

Wird aus den Mastdurchgängen der letzten 6 Monate eine andere durchschnittliche Verteilung der Schweinehälften auf die Handelsklassen nachgewiesen, so kann diese Verteilung abweichend von der vorgegebenen Verteilung bei der Formel zur Errechnung des Durchschnittspreises berücksichtigt werden.

2.3.2. Qualitätszuschlag

Wird aus den vorausgegangenen Mastdurchgängen ein Qualitätszuschlag oder Bonus durch Vorlage von Schlachtabrechnungen der vergangenen 6 Monate nachgewiesen, so können diese bei der Festsetzung des gemeinen Wertes berücksichtigt werden.

Aus den vorgelegten Schlachtabrechnungen wird die durchschnittliche Bonushöhe je abgeliefertem Schlachtschwein und das durchschnittliche Schlachtgewicht aller abgelieferten Schlachtschweine ermittelt. Daraus wird der Bonus je kg Schlachtgewicht errechnet. Der Wert des Durchschnittspreises wird um diesen Betrag erhöht und geht so in die Berechnung des gemeinen Wertes ein.

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