Höhe der Beiträge
Für alle in Mecklenburg-Vorpommern gehaltenen Tiere einschließlich Bienen und Hummeln, für die nach den Nummern 2 bis 7 Beiträge erhoben werden, besteht Meldepflicht. Im Jahr 2025 sind folgende Beiträge zu entrichten:
- Mindestbeitrag:
- für Tierhalter: 15,00 Euro
Der Mindestbeitrag wird unabhängig von der gehaltenen Art, dem Alter und der Anzahl der Tiere sowie der Anzahl der gehaltenen Bienen- und Hummelvölker erhoben, sofern der nach den Nummern 2 bis 7 zu erhebende Gesamtbeitrag eines Tierhalters den Mindestbeitrag nicht überschreitet. - für Viehhandelsunternehmen und Viehsammelstellen: 50 Euro
Der Mindestbeitrag wird unabhängig von den im Vorjahr umgesetzten Tierarten nach Nummer 8 Buchstabe a bis e, dem Alter und der Anzahl der Zucht- und Nutztiere erhoben, sofern der nach Nummer 8 zu erhebende Gesamtbetrag des Unternehmens den Mindestbeitrag nicht überschreitet.
- für Tierhalter: 15,00 Euro
- Für Rinder (einschließlich Bisons, Wisente und Wasserbüffel): 3,30 Euro je Tier.
- Für Schweine
- in Stallhaltung: 0,90 Euro je Tier,
- mit Auslaufhaltung: 2,15 Euro je Tier,
- in Freilandhaltung: 8,00 Euro je Tier.
Für die Einstufung einer Schweinehaltung nach Buchstabe b oder c gelten die Definitionen gemäß § 2 Nummer 10 und 11 der Schweinehaltungshygieneverordnung vom 2. April 2014 (BGBl. I S. 326), die zuletzt durch Artikel 134 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626) geändert worden ist.
- Für Wildschweine (einschließlich deren Kreuzungen)1: 8,00 Euro je Tier.
- Für Schweine
- Für Schafe, Ziegen und deren Wildarten (einschließlich deren Kreuzungen)2: 1,10 Euro je Tier.
- Für Pferde, Esel, Maulesel und Maultiere: 1,50 Euro je Tier.
- Für Geflügel
- Hühnergeflügel
- Masthähnchen: 0,065 Euro je Tier,
- Bruderhähne: 0,078 Euro je Tier,
- Junghennen bis 18. Lebenswoche: 0,123 Euro je Tier,
- Legehennen älter als 18. Lebenswoche: 0,146 Euro je Tier,
- Perlhühner, Rebhühner, Fasane und Wachteln: 0,325 Euro je Tier;
- Truthühner: 0,866 Euro je Tier
- Enten und Gänse: 0,087 Euro je Tier,
- Eltern-/Großelterntiere in gewerblicher Haltung (Legehennen-, Masthähnchen-, Truthühner-, Enten- und Gänseelterntiere/-großelterntiere): 0,326 Euro je Tier,
- Brütereien (Küken): Für die Beitragsberechnung ist die Zahl der durchschnittlich pro Tag vorhandenen Küken der nach Buchstabe a bis d genannten Geflügelarten und deren Beiträge maßgeblich
- Laufvögel: 0,65 Euro je Tier,
- Hühnergeflügel
- Für Bienen und Hummeln: 1,50 Euro je Volk.
- Viehhandelsunternehmen und Viehsammelstellen werden nach der errechneten Tierzahl aller im Vorjahr umgesetzten Zucht- und Nutztiere der meldepflichtigen Tierarten wie folgt veranlagt:
- für Rinder (einschließlich Bisons, Wisente und Wasserbüffel): 2,70 Euro je Tier,
- für Schweine (einschließlich Wildschweine und deren Kreuzungen)1: 2,15 Euro je Tier,
- für Schafe und Ziegen (einschließlich deren Wildarten und deren Kreuzungen)2: 1,10 Euro je Tier,
- für Pferde, Esel, Maulesel und Maultiere: 2,00 Euro je Tier,
- für Geflügel: 0,866 Euro je Tier,
Für die Beitragsberechnung sind 8 Prozent der im Jahr 2024 umgesetzten Tiere maßgebend.
1 Wildschweine (einschließlich deren Kreuzungen), die in Gehegen zum Zwecke der Gewinnung von Fleisch für den menschlichen Verzehr gehalten werden.
2 Wildarten von Schafen und Ziegen (einschließlich deren Kreuzungen), die in Gehegen zum Zwecke der Gewinnung von Fleisch für den menschlichen Verzehr gehalten werden.