Tierhalter senden den ausgefüllten und unterschriebenen amtlichen Erhebungsbogen an die Tierseuchenkasse von M-V (TSK) bzw. an die Erfassungsstelle der TSK nach Cottbus.
Sie können auch elektronisch über den Online-Service der TSK melden. Dieser Service steht jedem Tierhalter, unabhängig von der Größe und dem Zweck der Tierhaltung zur Verfügung.
Tierkaufleute können den Online-Service nicht nutzen.