Wohin muss gemeldet werden?

Tierhalter senden den ausgefüllten und unterschriebenen amtlichen Erhebungsbogen an die Tierseuchenkasse von M-V (TSK) bzw. an die Erfassungsstelle der TSK nach Cottbus.

Sie können auch elektronisch über den Online-Service der TSK melden. Dieser Service steht jedem Tierhalter, unabhängig von der Größe und dem Zweck der Tierhaltung zur Verfügung.

Tierkaufleute können den Online-Service nicht nutzen.

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