Genügen die Viehzählung und andere Meldungen?

Sie müssen Ihre Tierzahlmeldung selbst an die TSK senden!

Anderweitig registrierte Daten werden nicht herangezogen.

Beachten Sie, dass ausbleibende, unvollständige oder falsche Tierzahlmeldungen zur Leistungskürzung bzw. Leistungsverlust führen.

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