Genügen die Viehzählungen und andere Meldungen?

Leider nicht! Die Ergebnisse der Viehzählungen des Statistischen Landesamtes, Meldungen an den MRV eG. bzw. MQD Güstrow oder an andere Behörden und Ämter, werden nicht herangezogen.

Auch Meldungen an das Veterinäramt ersetzen nicht die Meldepflicht gegenüber der TSK.

Wenn Sie erstmalig Ihren Tierbestand melden möchten und noch nicht bei der TSK registriert sind, melden Sie sich zuallererst bei Ihrem Veterinäramt an.

Bitte beachten Sie, dass ausbleibende, unvollständige oder falsche Tierzahlen zur Leistungskürzung bzw. Leistungsverlust führen können.

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