Genügen die Viehzählungen und andere Meldungen?

Leider nicht! Die Ergebnisse der Viehzählungen des Statistischen Landesamtes, Meldungen an das Veterinäramt, den MRV eG bzw. MQD in Güstrow oder an andere Behörden und Ämter können nicht herangezogen werden. Sie müssen Ihre Tierzahlmeldung an die TSK absenden! Bitte beachten Sie, dass ausbleibende, unvollständige oder falsche Tierzahlen zur Leistungskürzung bzw. Leistungsverlust führen können.

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